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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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488 6. Der Besitz<br />

Trierer Bürger (s. § 16,6). 1433 wurde der Verkauf im <strong>St</strong>adthof von der <strong>St</strong>adtbehörde<br />

verboten (T Hs 1653/ 366 BI. 8); 1743-1745 ließ der Konvent dort neue<br />

Weinkeller bauen (KPr BI. 205 r - 206)-<br />

Ein noch wenig beachteter Forschungsbereich der Wirtschaftsgeschichte<br />

dürften, wie bei anderen größeren Klöstern des Rheinlands, auch bei <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

die Maßnahmen des Klosters zur Wirtschafts förderung auf seinen Gütern<br />

selbst sowie zur Schaffung eines wirtschafts freundlichen Umfelds bilden. Untersuchungen<br />

hierüber können vor allem wegen der für unsere Abtei guten Quellenlage<br />

besonders ertragreich sein, sowie wegen der im Vergleich zu den weltlichen<br />

Herrschaften sicherlich größeren Kontinuität und Beharrlichkeit der klösterlichen<br />

Wirtschaftsführung, die eine Vielzahl von Institutionen und Kräften<br />

inner- und außerhalb des Monasteriums berücksichtigen muß. Eine grundlegende<br />

Bearbeitung dieses Forschungsgegenstandes kann jedoch nicht im Rahmen<br />

dieser Darstellung erfolgen. Allerdings wurden Einzelaussagen hierzu gelegentlich<br />

schon im Teil 3: Historische Übersicht, sowie in diesem wirtschaftsgeschichtlichen<br />

Abschnitt gemacht, die hier nicht von ihrem Kontext gelöst und<br />

zusammengefaßt, sondern lediglich durch weitere Beobachtungen unterstrichen<br />

werden sollen.<br />

Für die Nutzung der weit auseinanderliegenden Güter war ein gut ausgebautes<br />

Wegenetz für Transport und Reisen eine wesentliche Voraussetzung. Auf<br />

den Höfen war vertrags mäßig für Lagerung der Einkünfte und Gastung der<br />

Konventualen gesorgt. Als Zwischen- und Verwaltungs station spielte auf dem<br />

Weg von Villmar und auch von Boppard nach Trier der <strong>St</strong>adthof in Koblenz,<br />

zumal in der Spätzeit des Kurstaates wegen der Residenz, eine Rolle. Der <strong>St</strong>adthof<br />

in Trier diente als Zuflucht in Krisenzeiten, aber auch für den Verkehr mit<br />

den erzbischöllich-kurfürstlichen und städtischen Behörden und für den Absatz<br />

von Wein. Auf der <strong>St</strong>recke von Lothringen her waren Koenigsmacker auf dem<br />

Mosel- und Merzig auf dem Saarweg Sammel- und Lagerungsstationen. <strong>Die</strong><br />

Flüsse waren die wichtigsten Verkehrswege. Auf Zollfreiheit war die Abtei<br />

bedacht, und diese wurde weitgehend von den anliegenden Herrschaftsträgern<br />

gewährt: z. B. 1130 Zollbefreiung bei Cochem durch den Pfalzgrafen (K<br />

Best. 210 Nr.26; MrhUB 1 S. 528 Nr.469) und 1677 durch Kurpfalz (K<br />

Best. 210 Nr. 2203 S. 373), 1126 und 1182 durch die lothringischen Herzöge<br />

Simon 1. und Simon II.l ), 1715 durch Herzog Leopold (TBA Abt. 95 Nr. 260<br />

BI. 46\ 60), 1738 durch König-Herzog <strong>St</strong>anislaus (K Best. 210 Nr. 2203 S. 163)<br />

für Wallerfangen und Merzig, 1402 durch Herzog Ludwig von Orleans für luxemburgisches<br />

Gebiet (T Hs. 2172/ 1803 B1.94j , ähnlich 1533 (K Best. 210<br />

Nr. 2202 S. 149), 1759 Erneuerungen für die Zollorte Sierck, Remich usw. (K<br />

1 ) Vgl. M. D ON ECKER, Schutzverträge im deutsch-französischen Grenzraum im Mittelalter<br />

(RheinVjbll 43. 1979 S. 199 f.).

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