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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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486 6. Der Besitz<br />

schen Regierung am 4. Juli 1802, kurz vor der Aufhebung des Klosters unterfertigten<br />

Inventarisierungsprotokoll über die Wertgegenstände in der Abtei (K<br />

Best. 276 Nr. 2614) wurden nochmals die Größe und Pachterträge der nun in<br />

75 Besitzobjekte klassifizierten Liegenschaften der Abtei im linksrheinischen<br />

Gebiet, 39 Naturalrenten, die Waldungen, einige wenige Geldrenten sowie die<br />

Ausstände und Schulden des Klosters registriert. Dennoch ist es schwierig, aus<br />

diesen Angaben ein verläßliches Bild über die wirtschaftliche Situation des Konvents<br />

vor seiner Auflösung zu gewinnen. Immerhin verfügte er zumindest auf<br />

dem Papier damals noch über 11 700 Franken Jahreseinkünfte.<br />

2. Besondere Wirtschaftszweige und Wirtschaftsförderung<br />

Es würde den Rahmen dieser Monographie sprengen, hier auf die mit den<br />

einzelnen Abteibesitzungen verbundenen landwirtschaftlichen Nutzungen und<br />

Nutzungsrechte besonders einzugehen, obgleich sie für das Wirtschaftsleben des<br />

Klosters erhebliche Bedeutung hatten. Beispielsweise konnte 1701 aus dem Erlös<br />

von 2050 Rt. für die in diesem Jahr gefällten 300 Baumstämme in den Abteiwäldern,<br />

deren Bewirtschaftung sich im 17. und 18. Jahrhundert gut verfolgen<br />

läßt (K Best.210 Nr. 1630), der Klosterhaushalt stabilisiert werden (KPr<br />

BI. 149'). Wie für die übrigen Benediktinerklöster scheinen auch für <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

dagegen die Jagdrechte weniger bedeutsam gewesen zu sein. Dagegen trugen<br />

die an der Mosel und ihren Nebenflüssen ertragreichen, gelegentlich mit Bannbezirken<br />

versehenen Mühlen ebenso zur Intensivierung der Klosterwirtschaft<br />

bei wie die zumeist älteren Viehtriebs- und Weidegerechtigkeiten zur Besitzabrundung<br />

der Klosterhöfe.<br />

Recht früh lassen die Quellen auch die besondere Wertschätzung der Abtei<br />

für Fischfang und Fischzucht erkennen. Schon in der Restitutionsurkunde<br />

Erzbischof Poppos von 1038, welche die Rechte der Abtei im Mosel- und Ruwerlauf<br />

festlegt (MrhUB 1 S.365 Nr.310), die wiederholt von Päpsten und<br />

Bischöfen bestätigt wurden, wird dieses Anliegen deutlich. In den Besitzungen,<br />

die an Flußläufen lagen, spielten Fischrechte eine besondere Rolle, z. B. in Langsur<br />

und Fremersdorf bei Mondorf. Bis heute bestimmen die vom Kloster angelegten<br />

und zum großen Teil noch erhaltenen Weiher im Aulbachtal südöstlich<br />

vom Kloster und jene um den Hof Benrath das Landschaftsbild 1). Über die<br />

Zeit ihrer Anlage ist nichts Genaues festzustellen, aber 1576 - 79 werden Anweisungen<br />

zum Ausfischen und Neubesatz der Weiher in der Grundherrschaft "Abtei"<br />

gegeben (K Best. 210 Nr. 1918 BI. 50 r -5JV; vgI. K Best. 210 Nr. 2403, Wei-<br />

1) TA Kt 6/ 168 von 1748; TMA Liegenschaftskarte der Propstei Benrath von 1743;<br />

vgl. B ECKER II.

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