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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 24. Übersicht 485<br />

weil sie wenigstens für diesen regionalen Bereich ein gewisses Bild geben, das<br />

wohl auch beispielhaft sein kann für den übrigen Besitz. Wir greifen deshalb<br />

auch die Schilderung des letzten Priors als Schlußbericht auf, der in Verwaltungsdingen<br />

sehr erfahren war, dessen Darstellung natürlich als pro domo eingeschätzt<br />

werden muß.<br />

Am 6. September 1796 gab P. Prior Hubert Becker den Besitz an Liegenschaften<br />

im Departement Sarre folgendermaßen an: 28 Häuser und Höfe, 10<br />

Mühlen, 13 Weiher (nach dem Weiherbuch von 1740 - 94 sind es jedoch 17<br />

Weiher, K Best. 210 Nr. 2403), 24 Wiesen, 24 Wälder; an Einkünften: 60,3 MI.<br />

Weizen, 216,6 MI. Roggen, 28,4 MI. Gerste, 55 MI. Hafer, 71,4 Fuder Wein, 217<br />

Ecus. 1 ) Nicht enthalten sind hierin all die Besitzrechte und Einkünfte in den<br />

Departements des lothringischen, luxemburgischen und Koblenzer Raumes und<br />

der rechtsrheinische Besitz. Für die Güter auf luxemburgischem Territorium<br />

wird um 1770 ein Gesamtertrag von 1657 Rt. 15 Albus 4 Pfennig und ein Reinertrag<br />

von 1487 Rt. 15 Albus 4 Pfennig angegeben (punnel S. 225).<br />

Prior H. Becker erklärte weiter, daß keine Register und Archivbestände zur<br />

Verfügung ständen, um die Ländereien in Landmaßen zu bestimmen, da diese<br />

vor der Ankunft der Franzosen ins Rechtsrheinische verbracht worden seien. In<br />

der obigen Aufstellung sind die Zehnten, die sich 1795 auf 470 MI. beliefen,<br />

nicht enthalten. <strong>Die</strong> Abtei habe kein Geld en constitution, wohl aber viele Schulden:<br />

39 546 trierische Ecus, deren jährlicher Zins 1562 Ecus betrage, dazu<br />

schulde sie verschiedenen Privatpersonen eine beträchtliche Summe. D er Verlust<br />

an Einnahmen aus Frankreich, Lothringen und Luxemburg wird auf 750 MI.<br />

Korn und 66 Fuder Wein geschätzt, ungeachtet,mehrere Wälder. D ie obengenannten<br />

Schulden sind mit Bewilligung der französischen Verwaltung gemacht<br />

worden, um die Militärkontributionen und andere Auflagen zu leisten (TA, Ta<br />

60/ 7).<br />

Eine relativaussagekräftige Bestandsaufnahme über die einzelnen Abteigüter<br />

im Saardepartement mit Angaben der Pächter, Erträge, Pachtleistungen, Art und<br />

Umfang der Liegenschaften und Fremdbelastungen erfolgte dann am 28. Apr.<br />

1798 (K Best. 276 Nr. 2892). Hierbei erklärte der Konvent, dessen Mitglieder<br />

diese Aufstellung unterschrieben, daß hier die Zehnten nicht erwähnt wurden,<br />

weil diese gänzlich aufgehoben seien und daß sich die Bestandsaufnahme auf die<br />

Klostergüter außerhalb des Saardepartements, vor allem zu Polch und Koblenz,<br />

ebenso wenig erstrecke wie auf die Liegenschaften rechts des Rheins.<br />

In dem vom Gesamtkonvent, mit Ausnahme natürlich der beiden zu Villmar<br />

weilenden Mönche, und von Wyttenbach, dem Spezialkommissar der französi-<br />

1 ) V gl. HINSBERG ER S. 243 Anm. 46 mit Verweis auf MÜLLER, Säkularisation: "Allein<br />

im Kanton Trier wurden Güter des Klosters <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> im Wert von 581448 Franken<br />

verkauft".

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