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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 24. Übersicht 483<br />

d. Neuzeitliche Entwicklung und Ende in der Säkularisation<br />

Während im 17. Jahrhundert die fortwährenden Kriege große wirtschaftliche<br />

Belastungen brachten, z. B. 1674 die Aufnahme von Obligationen von 6000 Rt.<br />

für Kontributionen an die französische Armee (K Best. 210 Nr. 221 S.3-16),<br />

erweist sich der <strong>St</strong>and des Klosters im 18. Jahrhundert wieder gefestigt.<br />

Es gibt auch in diesem Zeitraum Gütererwerbungen aufgrund von Schenkungen<br />

und Erbschaften (vgI. z. B. Gavisse und Sentzig bei der Grundherrschaft<br />

Koenigsmacker, Häuser in den <strong>St</strong>ädten Trier und Koblenz). Auffällig ist, daß<br />

sich unter den Äbten Cyrill Kersch, Wilhelm Henn und Modestus Manheim das<br />

Interesse besonders dem Erwerb von Weingütern zuwendet. Der Konvent<br />

nimmt in stärkerem Maße an der Wirtschaftsführung teil, wie dies die Forderungen,<br />

gleichsam Wahlkapitulationen, bei Abtswahlen zeigen: am 12. Februar 1700<br />

Erneuerung aller Güter und Einkünfte, strenge Rechnungsprüfung, Zustimmung<br />

des Konvents zu größeren Bauunternehmen und Prozessen, Bewirtschaftung<br />

des Hofes Benrath per nostros wie in Langsur, am 27. Oktober 1727 ähnliches,<br />

auch Einrichtung eines Archivs (KPr BI. 142 r ; TBA Abt. 95 Nr.260<br />

BI. 54 r j. Solches mahnt auch der Visitationsrezeß vom 19. April 1741 an (S<br />

Hs 26, z. Jahr 1741 S. 8 f.). <strong>Die</strong> Unstimmigkeiten zwischen Abt Martin Feiden<br />

(1649-1675) und dem Konvent mögen hier in Erinnerung geblieben sein. Es<br />

häufen sich denn auch, besonders im Protokollbuch des Konvents (KPr) , die<br />

Einträge über Verpachtungen von Höfen und Mühlen, meist auf neun Jahre,<br />

oder von anderen Immobilien, wobei je nach gutem Auskommen mit dem Pächter<br />

oder wegen schwieriger Lage (Neuaufbau nach 'Zerstörung) Vergünstigungen<br />

gewährt wurden. Nur wenige Höfe waren, wie oben erwähnt, in Eigenbewirtschaftung.<br />

<strong>Die</strong> Pacht wurde größtenteils in Naturalien geleistet, wie das auch<br />

weitgehend bei den Zinsabgaben der Fall war, während der Zehnt eher in Geld<br />

gezahlt wurde (vgI. Nikolay-Panter S. 73 - 89).<br />

Für diese Zeit gibt das Urbar um das Jahr 1759 eine gute Umschreibung<br />

des Besitzes (K Best. 210 Nr. 2203), angefertigt von dem Archivar P. Wendelin<br />

Heinster, der zeitweise Cellerar in Villmar gewesen war und öfter bei Verwaltungsfragen<br />

herangezogen wurde. Es zeigt sich, daß viele Zinsen oder auch<br />

Zehnte in Geld abgelöst sind, aber durchaus nicht alle (vgI. Nikolay-Panter<br />

S.89-128) .<br />

<strong>Die</strong>se Quelle ist uns auch nützlich, wenn wir den zweiten Schnitt des Güterbesitzes,<br />

also vor der Auflösung der Abtei, behandeln. In diesem Urbar sind<br />

Listen über Darlehen und Obligationen der Abtei zusammengestellt. Wenn hier<br />

auch keine letzte Genauigkeit zu erreichen ist, sei doch die Summe der um 1759<br />

ausgegebenen Darlehen angegeben, allerdings nur jener in Reichstaler, einbegriffen<br />

solche mit Zusatz "trier. Währung", zu denen noch kleinere Beträge in<br />

Königstaler und "Taler" luxemburgischer Währung zugerechnet werden müßten.

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