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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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480 6. Der Besitz<br />

Neu hinzugekommen sind zu Anfang dieses Jahrhunderts die Kirche von<br />

Niederberg mit Zehnten, die Unterstellung der cella b. Marie de Bopardia und wohl<br />

auch die Grundherrschaft im nahen Euren (vgI. § 25,12). <strong>Die</strong> beiden päpstlichen<br />

Bestätigungen sind gewiß Empfängerurkunden und lassen, wenn man die Besitztitel<br />

aufmerksam liest und Vergleiche anstellt, vermuten, daß sehr unterschiedliche<br />

Rechte und Besitzstrukturen angegeben werden. <strong>Die</strong> villae,possessiones,<br />

ecclesiae, decimae sind die wichtigsten Rechtsgegenstände. Eine auf Hofmittelpunkte<br />

ausgerichtete Verwaltung ist nicht zu erkennen. E ntsprechend zeigt sich<br />

auch das Bild, wenn wir von der späteren Entwicklung her zurückprojizieren.<br />

Nur bei zwei oder drei Komplexen ist so etwas wie ein "Oberhof' festzustellen,<br />

am deutlichsten in der sehr alten Grundherrschaft "Abtei", in der die Burg<br />

Benrath eine Zentral funktion, vor allem als Hauptgericht der vier Meiereien,<br />

hatte und die schließlich Propstei, d. h. Verwaltungsmittelpunkt und Residenz<br />

eines Mönches (propst) wurde, ebenso ist der Organisationsstand in Villmar<br />

einzuschätzen, etwas später vielleicht auch in Langsur und Koenigsmacker. <strong>Die</strong><br />

Verfassung der Herrschaft "Abtei" ist in ihrer Spätgestalt beispielhaft von Marlene<br />

Nikolay-Panter, Untersuchungen, beschrieben und erscheint mit einer örtlich<br />

allerdings eingeschränkten Gewalt über Leib und Leben fast wie ein geschlossenes<br />

Territorium, doch fehlt gerade die Territorialgewalt, die auch nie<br />

von der Abtei behauptet, sondern stets dem Erzbischof und Kurfürsten zuerkannt<br />

wurde.<br />

In diesem Zeitraum sind mancherlei Erwerbungen kleinerer und unterschiedlicher<br />

Art zu verzeichnen. Sie gehören nicht mehr zu jenen, auf denen die entscheidende<br />

wirtschaftliche Grundlage ruhte; diese war inzwischen gefestigt und<br />

gesichert. Als Beispiele mögen dienen: die Schenkung der Friderunis de Chunz<br />

in Wittlich (1114), die Kirche von Riol (vor 1145, vielleicht schon 11 . Jh.), der<br />

Kauf der Fremersdorfer Güter und Rechte (1189), der Zehnte in Söst (vor<br />

1201), die Schenkung von Wingerten in Koblenz (1314), Güter im Gau Bitburg<br />

(vor 1241, Mannlehen Martenhoffen?). Oft handelt es sich um zweckgebundene<br />

<strong>St</strong>iftungen, vor allem bei Zinsen, beispielsweise: 20 iurnalia Ackerland ad luminare<br />

der Katharinakapelle bei <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> (1242, MrhUB 3 S. 672 Nr. 899), Zinsverzeichnis<br />

der Sakristei (Anf. 12. Jh., s. § 5,2a Nr. 18 BI. 176 f : Sauerland, NA 17<br />

S. 610), Jahrgedächtnisse.<br />

Für diese Zeit gibt es Anzeichen eines <strong>St</strong>rebens nach Konzentration des<br />

Besitzes. Der bedeutendste Fall ist der Tausch der Herrschaft Etain gegen Koenigsmacker,<br />

der mit dem <strong>St</strong>. Magdalenenstift in Verdun vereinbart wurde (1222).<br />

<strong>Die</strong> Salzpfannen im lothringischen Vic waren schon 1169 verkauft worden. D er<br />

Grund hierzu war sicher nicht allein die Entfernung, sondern das Fehlen weiteren<br />

Besitzes im Salzgebiet (Wald) zur Bewirtschaftung, aber auch der gleichzeitige<br />

Bedarf an Geld für die Endphase des großen Kirchbaus. Vor allem unter<br />

Abt Jakob (1212-1257), unter dem der erwähnte Tausch von Etain durchge-

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