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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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470 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

Erwartungsgemäß schlägt sich die <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>verehrung vom zweiten Viertel<br />

des Jahrhunderts an in Auffindungs- und Wunderberichten nieder, so auch in<br />

der schönen Versdichtung des Lambert von Lüttich (s. Kloos und § 5,2 a Nr. 58).<br />

Der Mönch Petrus (vgl. § 30: um 1210) schrieb eine Vita b. Davidis Hemmenrodensis.<br />

<strong>Die</strong>se Vita könnte ein dankbares Zeichen der Reformhilfe sein, die der<br />

Abt von Himmerod dem Abt Jakob von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> auf den Provinzialkapiteln<br />

nach dem IV. Laterankonzil gewährte. Historische Interessen werden deutlich<br />

nicht nur in den Gesta Treverorum (s. oben), sondern auch in Handschriften<br />

der Bibliothek mit Weltchroniken und Geschichtsdarstellungen der Kirche und<br />

einzelner Völker oder Begebenheiten. Neben die Kirchenväter, darunter jetzt<br />

auch Ps.-Basilius und Julian von Toledo (§ 5,2 a Nr.41), Ephrem Latinus<br />

(Nr. 74), treten mittelalterliche Theologen, Anselm von Canterbury (Nr. 50, 72)<br />

und Alger von Lüttich mit einem Traktat über die Eucharistie (Nr. 88) . Auf die<br />

Frömmigkeit und Aszese weisen etliche Kommentare zum Hohen Lied (z. B.<br />

Nr. 72), aber auch der Jungfrauenspiegel (Nr. 51), eine Novizenansprache und<br />

anderes. Wenn Abt Godfried 1. (1190-1210) als Offizial des Bistums tätig war,<br />

würde man mehr an kanonistischen Werken erwarten, doch ist für das 12. Jahrhundert<br />

zunächst nur ein Teil des Decretum Gratiani (Nr. 85) nachgewiesen und<br />

Ivo von Chartres, Panormia (Nr. 59). Vielleicht gehört aber auch die andere<br />

Handschrift des Decretum Gratiani (Nr. 104) in das frühe 13. Jahrhundert und<br />

damit noch in die Regierungszeit des Abtes Godfried (vgl. H.-J. Krüger, Anfänge<br />

S. 64). Daß in den Sparten der Exegese, der hagiographischen und der klassischen<br />

lateinischen Literatur manches zu erwähnen wäre, sei nur angemerkt.<br />

Im ausgehenden 13. Jahrhundert litt der Konvent unter dem widerrechtlichen<br />

Eingriff des Erzbischofs Heinrich II. von Finstingen und der Vertreibung aus<br />

dem Kloster. Wie allgemein in den Benediktinerklöstern lag das geistige Leben<br />

bis in den Beginn des 15. Jahrhunderts darnieder. Doch verfaßte der Mönch<br />

Heinrich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts den Bericht über die Auseinandersetzung<br />

mit Erzbischof Heinrich (MGH SS 24 S. 414-453; s. § 9). - Zu<br />

erwähnen ist auch aus dieser Zeit der von Johannes Trithernius und anderen<br />

späteren Autoren genannte Mönch Golscher, der aber nur in einer verlorenen<br />

Handschrift als Verfasser eines Sermo über den heiligen Bischof Maternus nachzuweisen<br />

ist (s. § 30: Golscher (?) zu 13. Jh.j2. Hälfte). Sieht man von einer<br />

Notiz über die Niederschrift oder Kopie der Alexandreis durch einen Konrad<br />

de Wellen (Oblate?) (s. § 5,2 a Nr. 31) und vom Bericht über die Bemühungen<br />

des Abtes Joffrid um feierliche Ausgestaltung der Reliquienverehrung (s. § 28:<br />

Abt Joffrid) ab, so handeln die Quellen dieser Epoche vor allem von den wirtschaftlichen<br />

Angelegenheiten des Klosters und der Verwaltung.<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung der Reform Abt Johannes Rodes auch für das geistige Leben<br />

im Kloster läßt sich aus dem Bibliotheksverzeichnis (um 1530) und aus den Werken<br />

Rodes erkennen (s. auch § 5,1 d). Um der Gefahr eines Abgleitens in reine

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