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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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454 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

risch mitgeteilt, die Anlaß zu dem Gedenken geben. <strong>Die</strong> <strong>St</strong>iftung des Erzbischofs<br />

Eberhard (1047 -1066) verpflichtete den Abt zur Zahlung von 100 Mark<br />

beim Tode des Erzbischofs, womit etwaige Schulden beglichen bzw. Spenden<br />

an die fratres nostros, d. h. wohl an die bischöflichen <strong>St</strong>ifte, verteilt werden sollten<br />

(MrhUB 1 Nr. 352 S. 409). Weiter sollten jährlich am Jahrgedächtnis (15. April)<br />

modii frumenti X, victime X, vini carata 1 ... inter congregationes verteilt werden, ebenso<br />

Sigali ... modii Vet leguminum modius 1, victimam 1, amam vini unam unter die Armen.<br />

Im Memorienverzeichnis sind diese Verpflichtungen nicht erwähnt, doch sind<br />

die Leistungen bis ins 18. Jahrhundert nachzuweisen. Derenthalben kam es damals<br />

zu Auseinandersetzungen mit den Trierer <strong>St</strong>iften <strong>St</strong>. Paulin, <strong>St</strong>. Simeon und<br />

PfalzeI. Am 24. Januar 1766 beschloß der Konvent auf Anfrage des Kapitels<br />

von <strong>St</strong>. Simeon, am Jahrtag des Erzbischofs Eberhard dem Kapitel in natura<br />

"potabeln" Wein und Brot aus "genießlicher" Frucht abzustatten (f Hs. 2092/<br />

683 BI. 210) . Das Offizialat bestimmte 1776 den Marktwert; an <strong>St</strong>. Paulin war<br />

die Lieferung auf 1 MI. Weizen, 4 MI. Korn, 1 MI. Erbsen und 1,5 Ohm Wein<br />

(Mattheiser Maß = 48 Sester trierisch) festgelegt (s. Heyen, GS NF 6 S. 359).<br />

Ähnlich stiftete Erzbischof Johannes I. (1189 -1212) gelegentlich der Schenkungen<br />

der Kirchen von Hentern, Pellingen und <strong>St</strong>. Medard (MrhUB 2 Nr. 206<br />

S. 242 f.; MrhR 2 Nr. 961; Falsum, aber inhaltlich zutreffend, vgI. Krüger, Anfänge<br />

S. 53) ein Anniversarium mit der Auflage einer reftctio für die Brüder und<br />

von 2 MI. Roggen (siliginis) für die Armen. Drei Anniversarien für sich und seine<br />

Eltern stiftete der Cellerar Wezelo von <strong>St</strong>. Simeon zwischen 1181 und 1212 mit<br />

einer Weinbergsschenkung, dies mit der Verpflichtung einer reftctio für die Brüder<br />

an den Jahrtagen und einem lebenslangen <strong>St</strong>ipendium für sich selbst<br />

(MrhUB 2 Nr. 6 S. 337); Wezelo ist indes im Memorienverzeichnis nicht mehr<br />

erwähnt. Ähnlich das Anniversar im Testament des Domscholasters Thymar<br />

vom Jahre 1238 (ebd. S. 480 Nr. 631).<br />

Eine besondere Beachtung verdienen die Anniversar- und Memorienstiftungen<br />

durch Mönche für sich selbst. Wenn von Abt Bertulf 1I. berichtet wird, daß<br />

zu seinem Jahrgedächtnis von dem Zehnten zu Riol den Brüdern pleniter ein<br />

servitium gewährt werde, so braucht man dies nicht als eine persönliche <strong>St</strong>iftung<br />

zu sehen, sondern als eine gemeinklösterliche Pitanz zur Erinnerung an den<br />

Wiedererwerb des Zehnten (MrhUB 1 Nr.537 S. 595 f.) bei Gelegenheit des<br />

Jahrgedächtnisses. Monastisch problematischer sind die Jahrtagsstiftungen der<br />

Äbte Heinrich I., Eberhard II., Walter und Johannes I., des Priors Joffried und<br />

des Mönchs Johannes von Rippelskirchen im 14. Jahrhundert (s. § 28 und 30);<br />

hier scheint sich wohl ein sehr großzügiges Verhältnis zum klösterlichen Armutsprinzip<br />

mit Abgleiten zum Sonderbesitz zu zeigen.<br />

Von der anlegenden Hand des Memorienverzeichnisses, also vor 1379, sind<br />

140 Anniversarien bzw. obiit-Gedenken für Einzelpersonen, Ehepaare oder Personengruppen<br />

aus allen <strong>St</strong>änden namentlich eingetragen, von Fürsten, Bischöfen

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