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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 22. Ablässe, Wallfahrten, Bruderschaften, Anniversari en 453<br />

neben anderen zeitlichen Ablässen an bestimmten Festen und bei guten oder<br />

frommen Werken (S. 714-717). D as Privileg wurde von Papst Innozenz XI. am<br />

19. Mai 1684 erneuert (Druck: Trier 1686 bei C. W Reuland t).<br />

In allen <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>bruderschaften und in ihrem Verhältnis zum Kloster<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> tritt das Moment der Schriftlichkeit stark in E rscheinung. Neben<br />

Mesenichs Buch, das eigens für die Bruderschaften verfaßt ist, stellte sich im<br />

18. Jahrhundert noch Maurus Hillars schon erwähnter "Matthianischer E hrenund<br />

Andachts-Tempel". Genau dieselbe Sorge um eine rechte und fromme Bruderschaft<br />

und Wallfahrt finden wir aber auch in den örtlichen Bruderschaften,<br />

die oftmals ein eigenes Gebetbuch drucken ließen (vgl. Sammlung in TMA)<br />

oder handschriftlich einen Wallfahrtsführer zusammenstellten, was noch bis weit<br />

ins 19. Jahrhundert hinein geschah (vgl. Becker V S. 111-118). Schriftlich geschah<br />

auch die Aufnahme durch den Eintrag in das örtliche Bruderschaftsbuch.<br />

In Trier wurde der Pilger dann in das Bruderschaftsbuch des Klosters eingetragen,<br />

von dessen ältestem Exemplar (Mitte 12. Jh. bis 1210/ 11) noch Fragmente<br />

vorhanden sind (Laufner, Fragmente). Vorhanden ist auch noch der L iber Confraternitatis<br />

S. Matthiae apostoli renovatus a. 1762 (s. Becker VI S. 41 f.), der in alphabetischer<br />

Ordnung 172 Orte von Bruderschaften mit etwa 90000-100000 Namen<br />

der Pilger aufführt. <strong>Die</strong>se Bücher wurden und werden bei feierlichen Gedenken<br />

auf den Altar gelegt. 1 )<br />

Außer der <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>bruderschaft gab es keine andere Confraternitas, die zur<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>kirche eine feste und bestimmte Bindung gehabt hätte. <strong>Die</strong> Verehrung<br />

des heiligen Maternus war örtlich und zeitlich (Maternuskirche und -feste)<br />

eng begrenzt und führte in Trier selbst zu keiner Gemeinschaftsbildung (vgl.<br />

§ 3,3 a).<br />

4. Anniversarien-<strong>St</strong>iftungen<br />

Für die Anniversarien (Messe am Jahrtag) und Memoriengedenken (Gebetsgedenken)<br />

steht das Memorienverzeichnis des 14. Jahrhunderts als reiche Quelle<br />

zur Verfügung (S Hs. 28). <strong>Die</strong> ältest eingetragenen Gedanken gelten Personen<br />

des 11. bis 12. Jahrhunderts, und zwar den <strong>St</strong>iftern der großen Güter- und<br />

Rechtskomplexe. Erzbischof Egbert führt, zeitlich gesehen, die Reihe an. Bei<br />

den <strong>St</strong>iftern, dem lothringischen D ynastenpaar Adalbert und Jutta, dem <strong>St</strong>. Pauliner<br />

Propst Adalbero von Luxemburg, Kaiser Heinrich III., den Erzbischöfen<br />

E berhard, Egilbert und Johannes I. von Trier - die beiden letzten offenbar<br />

wegen der Inkorporationen von Kirchen -, sind die Güter oder Rechte summa-<br />

1) Über G eschichte, Wallfahrt und Brauchtum der Bruderschaften vgl. HAU-MüNCH,<br />

E rzbruderschaft S. 3 - 31; BERNARD, Wallfahrten S. 89 - 215.

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