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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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446 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

1758. Derselbe transferiert den Ablaß des altare privilegiatum vom Benediktsaltar zum<br />

<strong>Matthias</strong>altar. Der Unterschied zu dem ersten Ablaß von 1755 VII 19 liegt darin, daß<br />

dort bestimmte einzelne Messen den Messen an einem privilegierten Altar gleichgestellt<br />

wurden, hier aber der Altar selbst privilegiert ist, d. h. jede Messe an jedem Tag. <strong>Die</strong>se<br />

Translation war von der Abtei im Hinblick auf die besondere Verehrung des hl. <strong>Matthias</strong><br />

durch die Pilger erbeten worden. Ein Brief des Cellerars Konrad D'Hame in Boppard<br />

an den Prior von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> vertritt dagegen die Meinung, der <strong>Matthias</strong>altar sei bereits<br />

seit einiger Zeit ein altare privilegiatum, der Konvent habe dies offenbar vergessen (TMA<br />

Urk. A 23 und A 5).<br />

<strong>Die</strong> Art und Weise der Ablaßvergabe ist verwirrend. Es gibt keine Erklärung, warum<br />

gerade der Benediktsaltar zu einem altare privilegiatum erhoben wurde. Weder die Privilegienverleihung<br />

durch Papst Benedikt XIV vom 5. Juli 1755 noch jene der Bursfelder<br />

Kongregation vom 19. Juli 1755 sagt etwas über den Benediktsaltar aus. Es kann nur<br />

sein, daß die Abtei aufgrund des Dokuments Papst Benedikts vom 5. Juli den Benediktsaltar<br />

als jenen "bestimmten Altar" ausgesucht hatte. Zu ihm, der in der Benediktskapelle<br />

östlich hinter der Kirche lag, war der Zugang unbequem, und die Pilger bevorzugten den<br />

<strong>Matthias</strong>altar (TMA Urk. A 22, 23 und 5).<br />

b. Ablässe für Kapellen der Abteikirche und des Klostergebäudes<br />

Über die Lage der Kapellen bzw. ihre Identität vgl. § 3,3 und 3,4.<br />

Benediktskapelle<br />

1431 IV 11. Weihbischof Johannes (de Monte), episcopus Azotensis, gewährt 40 Tage Ablaß<br />

an den Weihe- und Patronatsfesten (S Hs. 28 BI. 7").<br />

1472. Bischof Thomas von Lisieux weiht den zerbrochenen Altar neu und gibt 100 Tage<br />

Ablaß an den Weihe- und Patronatsfesten und an jedem Montag und für jene, die zum<br />

Unterhalt etwas beitragen (ebd.).<br />

1476 III 7. Erzbischof Johannes 11. von Trier reduziert bei der Bestätigung den Ablaß<br />

des Bischofs Thomas auf 40 Tage (ebd. BI. 5).<br />

Dreifaltigkeitskapelle in der vetus abbatia (Westflügel).<br />

1477 X 10. Weihbischof Hubert (Agrippinas) gibt bei der Neuweihe zu den bisherigen<br />

Ablässen weitere 40 Tage an dem Weihefest und seiner Oktav und an den Patronatsfesten<br />

(S Hs. 28 BI. 5).<br />

Infirmeriekapelle<br />

1425. Weihbischof Johannes (de Monte) gewährt bei der Weihe in der Oktav nach <strong>St</strong>. Agnes<br />

40 Tage Ablaß am Weihefest und seiner Oktav und an den Patronatsfesten (ebd.<br />

BI. 9).

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