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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 22. Ablässe, Wallfahrten, Bruderschaften, Anniversarien 445<br />

rungen von je 40 Tagen und 1 Quadragene durch die Bischöfe Johannes Aconiensis (1-:yconiensis,<br />

so MGH), einen Bischof Cremensis und zwei Bischöfe von Metz und Worms (S<br />

Hs. 28 BI. 2 r -3"; MGH SS 15 S. 1280 f. mit Varianten).<br />

1476 Erzbischof Johannes 11. von Trier bestätigt die Toties-Quoties-Ablässe von 40 Tagen<br />

an den sechs Altären der heiligen Jakobus d. Ä., Helena, Benedikt, Agritius, Blasius<br />

und Philippus und Jakobus d.)., die der Bischof Thomas von Lisieux und der Weihbischof<br />

Hubert Azotensis geweiht haben (S Hs. 28 BI. 5').<br />

1484. Weihbischof Johannes von Eindhoven, episcopus Azotensis, verleiht 40 Tage Ablaß<br />

für den Besuch der <strong>Matthias</strong>kirche an den Hochfesten des Herrn, der Mutter Gottes, an<br />

einigen Tagen vor Ostern und Pfingsten, an jedem Montag, am Kirchweihtag und an<br />

den Festen der Patrone, darunter auch vieler Nebenpatrone, oder wenn eine Gabe zum<br />

Unterhalt der Kirche gegeben wird (S Hs. 28 BI. 8").<br />

1485 IV 4. Erzbischof Johannes 11. von Trier gewährt den Mönchen der Abtei 40 Tage<br />

Ablaß an den Festen der heiligen <strong>Matthias</strong> und <strong>Eucharius</strong> für den Gesang der Festoffizien<br />

(vgl. zur Liturgie dieser Feste § 20,2 c: <strong>Eucharius</strong>fest).<br />

1486 VI 30. Weihbischof Johannes von Eindhoven bestätigt die Translation des Altarweihfestes<br />

der von Weihbischof Hubert, seinem Vorgänger, geweihten drei Altäre der<br />

seligen Jungfrau Maria, aller Heiligen und der heiligen Maria Magdalena auf den 5. Sonntag<br />

nach Ostern und die Ablässe von 40 Tagen an den Weihe- und Patronatsfesten,<br />

einzeln aufgeführt samt Oktaven, und an jedem Montag oder wenn eine Gabe zur Kirchenausstattung<br />

gegeben wird (S Hs. 28 BI. 8').<br />

1697. Papst 1nnozenz [XII.] gewährt einmal im Monat den Besuchern von sieben Altären<br />

in der <strong>Matthias</strong>kirche einen Ablaß, wie er sie beim Besuch der sieben Altäre der Peterskirche<br />

in Rom erlangt; Weihbischof Peter Verhorst und der Generalvikar bestimmen näherhin<br />

den ersten Montag im Monat und die Altäre der Mutter Gottes, der heiligen <strong>Matthias</strong>,<br />

<strong>Eucharius</strong> (in der Krypta), aller Heiligen, Jakobus, Helena und Blasius. Der Ablaß wird<br />

alle sieben Jahre erneuert und ist 1751 zuletzt bezeugt (KPr BI. 13Y, zuletzt BI. 208").<br />

1721. Papst Innozenz XIII. gewährt den Besuchern der Kirche einmal im Jahre einen<br />

vollkommenen Ablaß; dieser wird mehrmals erneuert, zuletzt bezeugt 1751 (ebd. BI.<br />

164'", zuletzt BI. 208") .<br />

1755 VII 5. Papst Benedikt XIV. gewährt der Bursfelder Kongregation Ablässe in dreifacher<br />

Weise: 1. einen vollkommenen Ablaß für Verstorbene, der gebunden ist an einen<br />

bestimmten Altar bei einer Messe an Allerseelen, in der Oktav und an jedem Montag,<br />

wenn nur täglich sieben Messen in der Kirche gefeiert werden; 2. den römischen Ablaß<br />

des Besuchs der sieben Altäre (vgl. oben Papst 1nnozenz XII. zum Jahre 1697); 3. einen<br />

vollkommenen Ablaß für alle, die eine Zeitlang am vierzigstündigen Gebet in der Kirche<br />

teilnehmen (TMA Urk. A 4).<br />

1755 VII 19. Derselbe gewährt der Bursfelder Kongregation, daß alle Messen für Verstorbene<br />

der Kongregation am <strong>St</strong>erbetag oder einem anderen Tag, an gleich welchem<br />

Altar sie auch gefeiert werden, den Messen an einem privilegierten Altar gleichgestellt<br />

sind (TMA Urk. A 22).<br />

übersichtliche Bestätigung. <strong>Die</strong> Edition MGH SS 15 S. 1279 f. scheint nicht glücklich, da<br />

sie zu Mißverständnissen Anlaß gibt; vgl. KUTzBAc H, Marienkapelle S. 37 f.

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