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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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444 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

a. Ablässe für die Abteikirche<br />

Mit der Kirchweihe vom 13. Januar 1148 durch Papst Eugen IH. und verschiedene<br />

Bischöfe begann die Reihe der Ablaßverleihungen, die in der Folge<br />

durch allgemeine Gewährungen oder solche für einzelne Altäre, besonders bei<br />

Altarweihen, vermehrt wurden. Es ist dabei ausgesprochen, daß diese ersten -<br />

und ähnlich spätere - Ablässe für die Kirche selbst im Hinblick auf die Pilger<br />

zu den limina sancti Mathie apostoli und der anderen <strong>St</strong>. Mattheiser Heiligen gegeben<br />

wurden.<br />

In der Mitte des 18. Jahrhunderts macht sich in der Ablaßgewährung der<br />

zentrale Einfluß der Bursfelder Kongregation bemerkbar.<br />

1148. Papst Eugen III. und Erzbischof Adalbero von Trier verleihen für den Haupt- und<br />

den <strong>Matthias</strong>altar 30 Jahre und 18 Quadragenen Ablaß; für 4 andere Altäre übertrugen<br />

die konsekrierenden Bischö fe je 1 Jahr und 4 Quadragenen, der Kardinal H ymerus von<br />

Tusculum für den Altar des hI. E rzmartyrers <strong>St</strong>ephanus unter dem südöstlichen Turm 2<br />

Jahre und 8 Quadragenen, dazu die 16 anwesenden Kardinäle je 1 Jahr, 100 Tage und 1<br />

Quadragene (MGH SS 15 S. 1278 f.).<br />

1247 V 13. Papst Innozenz (IV) gibt für das <strong>Matthias</strong>fest und seine Oktav 40 Tage Ablaß<br />

(S Hs. 28 BI. 4 f<br />

-4"; MrhUB 3 S. 676 Nr. 904).<br />

1248 VI 5. Derselbe gibt für das E uchariusfest 40 Tage Ablaß (S Hs. 28 BI. 4 f<br />

; MrhUB<br />

3 S. 711 Nr.951 ).<br />

1320. Erzbischof Balduin gewährt 40 Tage Ablaß denen, die den Gesandten des Klosters<br />

auf ihrer Kollektenreise eine Gabe zur Wiederherstellung der Türme der <strong>Matthias</strong>kirche<br />

geben (Kentenich, Beitrag S. 100).<br />

Um 1400. Der Modus ostendendi reliquias zeigt für die Pilger die Summa indulgenciarum an:<br />

55 Jahre, 1940 Tage, 64 Karenen, an privatis diebus 40 Jahre, 45 Karenen, 45 (?) Tage (T<br />

Hs. 1660/ 359 BI. 9 f -9").<br />

1451 X 25. Kardinal Nikolaus von Kues verleiht 100 Tage Ablaß an mehr als 15 Fes ten<br />

für diejenigen, die den Gottesdienst bes uchen und eine Gabe für das Gotteshaus spenden<br />

(S Hs. 28 BI. 4 f<br />

; T H s. 1657/ 362 S. 56 f.).<br />

1472 VI 26. Bischof Thomas von Lisieux gewährt mit Zustimmung des Erzbischofs<br />

Johannes 11. bei der Weihe der Altäre der heiligen Jakobus d. Ä., Helena und Benedikt<br />

100 Tage Ablaß an den Weihe- und Patronatsfesten und an jedem Montag bzw. für<br />

diejenigen, die etwas zum Unterhalt beitragen. VgI. die folgende Bestätigung des E rzbi -<br />

schofs Johannes 11., die nur 40 Tage gewährt (S H s. 28 BI. 4").<br />

1472. Weihbischof Hubert (Agrippinas) gewährt bei der Weihe der Altäre der hei ligen<br />

Agritius, B1asius und Philippus und Jakobus 40 Tage Ablaß bei sonst gleichen Bedingungen<br />

wie bei Bischof Thomas (ebd. BI. 4" - 5').<br />

1476. Das Trierer Offizialat bestätigt notariell die bisherigen Verleihungen an Kirche<br />

oder Kapellen in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>. 1 ) Erwähnt sind darin sonst nicht bekannte Ablaßgewäh -<br />

1) <strong>Die</strong> in S Hs. 23 BI. 182' und H s. 98 BI. 111 "-112' von derselben Hand (14.Jh.)<br />

sehr verwirrend wiedergegebenen Weihe- und Ablaßvermerke, wahrscheinlich Abschriften<br />

einer zusammenfassenden offiziellen Bestätigung, erforderten offenbar eine neue

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