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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 16. Äußere Beziehungen 369<br />

mehr sein zentralistisches Bemühen, auch die geistlichen Institutionen voll und<br />

absolut in die eigene Regie zu bekommen (vgl. § 11 ). Für die Trierer <strong>Benediktinerabtei</strong>en<br />

war die Bursfelder Kongregation damit am Ende. Sie hatte aber auch<br />

schon 1780 ihr letztes Generalkapitel gehalten - das Kapitel von 1785 in Werden<br />

gilt als non celebratum - und damit ihr eigenes Ende ahnen lassen (s. § 11 ).<br />

8. Aufsicht über Frauenklöster<br />

a. Marienberg bei Boppard<br />

Zwischen 1122 und 1125, wahrscheinlich im Jahr 1123, lösten die Bürger<br />

(cives) von Boppard als Gemeinschaft tam pauperum quam divitum in einem Tausch<br />

mit der Pfarrkirche die Marienkapelle vor den <strong>St</strong>adtmauern aus der Pfarrei und<br />

stifteten sie als einen Ort für den <strong>Die</strong>nst Gottes; zugleich mehrten sie die Einkünfte<br />

dieser Kapelle. Sie schickten dann den edlen Konrad von Waldeck nach<br />

Trier und übergaben durch ihn die Kapelle in rechtsgültiger Schenkung als dauernden<br />

Besitz zur ordnungsgemäßen Klostergründung dem Kloster <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>.<br />

Auf ihre Bitte bestätigte Kaiser Heinrich V diese Schenkung und kraft<br />

königlichen und kaiserlichen Rechts auch die Freiheiten dieses Platzes samt seinem<br />

Besitz in dem Sinn, daß ohne Einspruchsrecht irgendwelcher Person der<br />

Abt des <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>klosters allein hierüber verfügen und einen regulären Oberen<br />

einsetzen könne. 1 ) Neuerdings ist die Urkunde als Fälschung aus der Zeit<br />

vor der Mitte des 12. bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts erwiesen<br />

worden, aber in der formalen Fälschung steckt ein historischer Kern. 2 ) Am<br />

6. Februar 1148 bestätigte Papst Eugen III. in einer Gesamtbestätigung der<br />

Rechte von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> namentlich auch diesen Besitz (Mrh UB 1 S. 604<br />

Nr. 545; Germ. Pont. 10/ 1 S. 223 Nr. 4). <strong>Die</strong> urkundliche Bezeugung der frühen<br />

Geschichte von Marienberg ist äußerst spärlich. Aus später Überlieferung gibt<br />

P. Konrad D'Hame an, daß die <strong>St</strong>iftung im Jahre 1123 geschah und der im<br />

1) K Best. 210 Nr. 1377; MrhUB 1 S. 503 f. Nr. 444; vgl. HEYEN, Achthundert Jahre,<br />

lat. Text u. dt. Wiedergabe S. 2 f.<br />

2) Ich danke für die Möglichkeit, die noch unveröffentlichte Abhandlung einzusehen:<br />

Claudia DAHM EN, Das Kloster Marienberg bei Boppard bis zur Reform durch Johannes<br />

Rode (1437), Magisterarbeit, Universität Bonn (Masch.) 1991. <strong>Die</strong> Vfin sieht als<br />

Zweck der Fälschung die Absicht, dem Abt von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> zum Nutzen der Abtei<br />

eine absolute Verfügungsgewalt über Marienberg zu übertragen. <strong>Die</strong> kaiserlichen und<br />

erzbischöflichen Befugnisse (der Erzbischof ist in der Urkunde gar nicht erwähnt) würden<br />

zwar geschmälert, aber die Beziehungen der trierischen Abtei blieben nach beiden<br />

Seiten gut. Sie sieht Indizien, die darauf hinweisen, daß Marienberg von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

aus als Priorat betrachtet wurde. Deswegen bis ins 15. Jahrhundert der Titel magistra,<br />

nicht abbatissa.

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