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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 16. Äußere Beziehungen 365<br />

von Abt Johannes IH., dem derzeitigen Abt von <strong>St</strong>. Pantaleon und von <strong>St</strong>. Maximin,<br />

begonnene Ansatz einer <strong>St</strong>. Mattheiser Kongregation einem Anschluß an<br />

Bursfelde im Wege. Der Kardinal konnte unmöglich den reformfreudigen, eifrigen<br />

Johannes von Vorst und seinen Nachfolger in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> zu den Bursfeldern<br />

zwingen. Aus der Supplik, die Abt Johannes IV. Donre fünf Jahre später in<br />

Rom eingab (VatA, RegSuppl490 BI. 63), können wir ersehen, wie diplomatisch<br />

geschickt der Kardinal zunächst mit seinen Dispensen und Absolutionen dem<br />

Abt Donre damals schon (1451) alles aus dem Weg räumte, was diesen an gewissenhafter<br />

Amtsführung gehindert hätte. Wir können mit gutem Grund annehmen,<br />

daß er Abt Johannes von Vorst zunächst abwartend in seinen Reformbemühungen<br />

weiterarbeiten ließ, aber beide Äbte schon auf die Möglichkeit vorbereitete,<br />

die einen Anschluß an die Bursfelder Kongregation bieten würde. Auch<br />

Rücksicht auf den gegenüber der römischen Kurie empfindlichen, aber der Reform<br />

aufgeschlossenen Erzbischof Jakob von Sierck geboten Zurückhaltung.<br />

Eine sofortige Eingliederung in den diözesanfernen norddeutschen Verband<br />

hätte die bisherigen Trierer Reformbemühungen Jakobs gewiß kompromittiert.<br />

Von da ist zu verstehen, daß der Legat eine juristische Angliederung an Bursfelde<br />

zunächst einmal aufschob und nur Voraussetzungen für die Zukunft zu<br />

schaffen suchte: Ausräumen aller Schwierigkeiten, die eine gedeihliche Erneuerungsarbeit<br />

hätten hindern können; persönliches und freundliches Verhältnis<br />

zu allen beteiligten Personen; Ratschläge für allenfalls kommende Entscheidungen.<br />

Eine gewisse Bestätigung für diese Einstellung des Kardinals kann man in<br />

der Tatsache sehen, daß er bei der Abreise von Trier nach Mainz die beiden<br />

Äbte als Begleiter mitnahm und ihnen so sein Wohlwollen zeigte 1).<br />

Als mit dem Tode des Abtes Johannes von Vorst am 4. Juni 1452 der <strong>St</strong>. Mattheiser<br />

Kongregationsansatz sein Ende fand und Erzbischof Jakob von Sierck<br />

1456 im <strong>St</strong>erben lag, waren alle Hindernisse - Rücksichten "psychologischpolitischer"<br />

Art - für einen Anschluß an die Bursfelder Kongregation verschwunden,<br />

aber es bot sich auch dieser Anschluß als einzige Möglichkeit eines<br />

gedeihlichen Reformwirkens der "Rodeschen" Klöster an. <strong>Die</strong> Abtei <strong>St</strong>. Marien<br />

in Trier trat 1455 der Kongregation bei; das gen aue Anschlußdatum von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

wissen ·wir nicht, doch das Kloster war am 3. - 8. Mai 1458 auf dem Generalkapitel<br />

als Mitglied vertreten, muß also einige Zeit vorher beigetreten sein<br />

(GKR 1 S. 93).<br />

Nach dem Anschluß an die Bursfelder Kongregation setzte sich Abt Johannes<br />

IV. stark für die Aufgaben des Verbandes ein. <strong>Die</strong> Kongregation nahm ihn<br />

auch sofort in Anspruch. Schon auf dem Generalkapitel von 1458 wurde er<br />

1) Herrn Professor Dr. E. MEuTHEN danke ich für diese Mitteilung. Beide Äbte sind<br />

als Zeugen in einer Urkunde für eine Frankfurter Pfarrsorge am 16. November 1451 in<br />

Mainz zugegen (Frankfurt, <strong>St</strong>adtA, Bartholomäus-Urkunden 395 S. 3-11).

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