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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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358 4. Verfassung<br />

stingen fanden Abt Theoderich und sein Konvent gute Unterstützung von Seiten<br />

der Schöffen und Bürger der <strong>St</strong>adt; sie standen mehrheitlich zu <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

(MGH SS 24 S. 422, 428, 434).<br />

Nachdem die Bürger, wenigstens eine Schicht der Bürger, seit dem Aufstand<br />

der Zünfte 1302, eine Ratsverfassung durchgesetzt hatten und schließlich im<br />

Rat voll mitbestimmten, traten die wirtschaftlichen Interessen von Handwerk<br />

und Handel in der <strong>St</strong>adtpolitik ganz stark in den Vordergrund, die sich gegen<br />

die Privilegien der geistlichen Institutionen wandten 1 ). Das wirtschaftliche und<br />

gesellschaftliche Gleichgewicht zwischen Bürgertum und Klerus war tatsächlich<br />

empfindlich gestört. Im Jahre 1402 verbündeten sich die vier Trierer Abteien<br />

und die <strong>St</strong>ifte <strong>St</strong>. Paulin und <strong>St</strong>. Simeon gegen Bedrückungen von seiten der<br />

<strong>St</strong>adt (Redlich, Rode S. 57 Anm. 2). Der <strong>St</strong>reit eskalierte im Laufe der Manderscheider<br />

Fehde 1432/ 33, als Ulrich von Manderscheid gewaltsam den Erzbischofsstuhl<br />

erwerben wollte. <strong>Die</strong> Bürger gingen damals im Einverständnis mit<br />

Rat und Zender mehrmals mit Plünderungen und Brand gegen die Abtei vor,<br />

unbekümmert um die libertas quam praesul (der Abt) habebaP). Hauptärgernis war<br />

für die Bürger der Markt vor dem Kloster (tempore nundinarum). Es scheint, daß<br />

die <strong>St</strong>adt die Marktrechte, die der Abtei 1038 mit Ausnahme des <strong>Eucharius</strong>festes<br />

gegeben waren, nicht mehr anerkennen wollte. Aufmerken läßt indes, daß im<br />

Februar 1433 der Rat der <strong>St</strong>adt dem Kloster <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> und der Kartause<br />

<strong>St</strong>. Alban Schutz und Erlaubnis zum Weinverkauf in der <strong>St</strong>adt gewährten, was<br />

aber kaum eingehalten wurde (Rudolph, Quellen S. 385 Nr. 129). <strong>Die</strong>s kann nur<br />

so verstanden werden, daß hinter dem Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> und ehemaligem<br />

Kartäuserprior Johannes 11. Rode, dem Sohn einer angesehenen Bürgerfamilie,<br />

Verwandte und Freunde standen, die mäßigend einzuwirken suchten. <strong>Die</strong> Bedrückungen<br />

durch die <strong>St</strong>adt wiederholten sich von da an in einer gewissen Regelmäßigkeit:<br />

in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Verbot des Bierbrauens<br />

und des Weinausschanks in der villa nostra (Dorf <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>), Ansinnen des<br />

Rates, der Abt solle die Leute ausweisen, und Sperrung des Zugangs zu <strong>St</strong>adt<br />

(pulch S. 90 f.); 1524 Fällen von Bäumen auf <strong>St</strong>. Mattheiser Gebiet durch den<br />

Rat (Cerdo BI. 35 v ; T Hs 1653/ 366 BI. 13); im Dezember 1625 Auseinandersetzung<br />

mit den Metzgern wegen der Weiderechte an den Grenzen des Abteibezirks<br />

und weiterhin Anspruch des Rates auf census vinorum von den Wirten im<br />

Abteigebiet und vom <strong>St</strong>. Mattheiser Gasthaus, wobei der Kanzler Johann von<br />

Anethan zugunsten der Abtei die Sache klarstellte (K Best. 210 Nr.2221<br />

S. 457 - 462; Rudolph, Quellen S. 562); Klage Cerdos über consulares viros und<br />

andere Bürger, die den Untergang der Klöster wünschten (Cerdo BI. 30 v - 31 r,<br />

1) Vgl. KENTENICH, Trier S. 207 - 209; LAUFNER, Triers Ringen S. 157 f.; SCHULZ<br />

S.52-57.<br />

2) P ULCH S. 74 - 79; T Hs 1653/ 366 BI. 7" -8"; vgl. REDucH, Rode S. 54- 57.

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