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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 16. Äußere Beziehungen 355<br />

Güter mögen das erklären. Je nach den Orten treffen WIr auf verschiedene<br />

Vögte, die als Untervögte zu betrachten sind, während die Obervogtei wohl<br />

auf trierischem Gebiet beim Pfalzgrafen und später beim Kurfürsten und auf<br />

luxemburgischem bei dem Grafen von Luxemburg und seinen Nachfolgern lag.<br />

Für den Kernbereich von Nennig und Palzem werden als Vögte genannt Johann<br />

von Südlingen (MrhUB 2 S. 235 Nr. 199) und wohl auch als Vogt der nobilis uir<br />

Heinrich de Sirkeis, und zwar bei einem Schiedsspruch bei Merzkirchen in Gegenwart<br />

des Erzbischofs Johannes von Trier und des Herzogs Friedrich von<br />

Lothringen im Jahre 1202. Der Spruch ist zugunsten des Klosters <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

gegen den Vogt Ägidius de Berge dictus de Walcurt in einer Sache um den Hof<br />

Sinz. Um 1529 - 32 erscheint der Vogt Arnold von der flitZ und ein Weirich<br />

von Südlingen, denen eine Schirmabgabe zu leisten ist (s. § 25,9: Helfant). Ein<br />

besonderer Fall ist Kahren, wo 1326 Jakob von Montclair die Vogtei innehat,<br />

die Abtei aber um 1496 diese zurückkauft (T Hs 2172/ 1803 BI. 89 v ; K Best. 210<br />

Nr. 2220 S. 175 -177). <strong>Die</strong> dortigen Vogtei- und Gerichtsrechte erscheinen in<br />

der Folge schwierig und undeutlich, teilweise bestritten durch den kurfürstlichen<br />

Amtmann in Saarburg (s. § 25,9: Kahren; vgI. Hinsberger S. 97 - 99) . Schließlich<br />

wurde am 14. April 1603 der Abt von <strong>St</strong>. Maximin mit der Vogtei von Kahren<br />

belehnt, wofür regelmäßig der neuerwählte Abt bis ins 18. Jahrhundert den<br />

Lehnseid leistete (T Hs 2092/ 683 BI. 105 v , passim bis BI. 205'). <strong>Die</strong> Gerichtsrechte<br />

in Söst (s. Hinsberger S. 90 - 92), wo kein Name eines Vogtes überliefert<br />

ist, sind durch die Beteiligung anderer Grundherrn und den Einfluß des Kurfürsten<br />

bzw. seines Amtmannes in Saarburg schwer zu durchschauen.<br />

In dem übrigen trierischen Gebiet sind unterschiedliche Vogteirechte festzustellen.<br />

In Weiskirchen sind die oft erwähnten Vögte wohl Untervögte des Erzbischofs,<br />

der in den späteren Weistümern des 16. Jahrhunderts als Hochgerichtsherr<br />

bezeugt ist. <strong>Die</strong> Abtei hat Anteil an den Vogtrechten (vgI. Hinsberger<br />

S. 103-105). Im Polcher Besitz waren die Herrn von Kobern Vögte, von denen<br />

die Abtei im 13. Jahrhundert die Vogtei als Pfand zurückerwarb (MrhR 4<br />

Nr. 386; vgl. T Hs 1654/ 365 BI. 15').<br />

<strong>Die</strong> 1222 gegen Koenigsmacker eingetauschte Herrschaft Etain, deren Obervogt<br />

der Graf von Bar war, litt im Hochmittelalter unter der Bedrückung der<br />

Untervögte, als deren Name Hugues, Berard und Guy erscheinen (s. § 25,3; vgI.<br />

Perrin S. 323 - 338). In dem eingetauschten, näher gelegenen Koenigsmacker auf<br />

luxemburgischem Boden war der Graf bzw. Herzog von Luxemburg Obervogt.<br />

Einem Untervogt Johann de Villano muß 1280 durch den luxemburgischen Justitiar<br />

Aegidius von Rodemacher erklärt werden, daß der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

das ius placitandi hat und das placitum annale per se oder durch seinen Meier halten<br />

kann, der Vogt ihn aber hierbei schützen muß (K Best. 210 Nr.2202 S.61;<br />

MrhR 4 Nr. 713). Später erscheint ein Herr von Distroff als Vogt (vgl. Dicop<br />

S. 11 f.).

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