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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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352 4. Verfassung<br />

gisehe Herzogsfamilie bewahrte im Mittelalter immer großes Wohlwollen für die<br />

Abtei und bezeugte dies in mancher Weise: Zollfreiheit (s. § 24,2); Verzicht auf<br />

Jagd- und Wegerechte (s. § 25,7); Zuflucht für Abt Theoderich auf Burg Sierck<br />

bei seinem Bruder Johann, dem Justitiar in Lothringen (s. § 28: Abt Theoderich).<br />

Bedeutsam ist der Eintritt des jungen Herzogssohnes Jakob in den <strong>St</strong>. Mattheiser<br />

Konvent, der sehr bald schon zum Abt gewählt wurde und fast ein halbes<br />

Jahrhundert lang insgesamt gut regierte. Sein namensgleicher Neffe empfing im<br />

Jahre 1239 in <strong>St</strong>. Mattruas vom Bischof von Toul die Priesterweihe und wurde<br />

Bischof von Metz. <strong>Die</strong> Herzogsfamilie ist die einzige hochadlige Familie, die<br />

engere Beziehung zu der Abtei <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<strong>St</strong>.<strong>Matthias</strong> hatte, das Verhältnis<br />

zu Lothringen blieb bis ins späte Mittelalter recht gut. Um 1520 haben dagegen<br />

irgendwelche nicht näher bestimmbare, aber wohl maßgebende <strong>St</strong>ellen oder Persönlichkeiten<br />

versucht, die alten Beziehungen Lothringens zu der Trierer Abtei<br />

gewinnbringend auszunützen. <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> wurde als <strong>St</strong>iftung der<br />

lothringischen Herzöge ausgegeben, und man konstruierte ein Recht auf eine<br />

Kommende. Abt Eberhard IV. von Kamp konnte diesen Versuch jedoch mit<br />

Hilfe des Köln-Trierer Provinzialkapitels abwehren (vgl. Seibrich, Benediktinerprovinz<br />

S. 14). Eine Reihe von Urkundenfälschungen des Touler Archidiakons<br />

Franz Rosiers, die 1583 als Falsa nachgewiesen wurden und die noch P. <strong>Matthias</strong><br />

Cerdo gutgläubig als Quellen für die frühe Klostergeschichte benützte (vgl. Bekker<br />

III S. 36), könnten mit diesen Machenschaften zusammenhängen. Sie würden<br />

zu ähnlichen lothringischen und später französischen Unternehmen um die<br />

Abteien Mettlach und Tholey passen. 1 )<br />

Sehr früh, im Jahre 978, erhielt die Abtei von Erzbischof Egbert den Ort<br />

Langsur, der in der Grafschaft Luxemburg lag. Aus dem 10. Jahrhundert und<br />

aus späterer Zeit stammt aber auch <strong>St</strong>reubesitz an der Obermosel, darunter<br />

Güter in Dittlingen, Kreuzweiler, Rehlingen, teilweise auch in Nennig und Palzem<br />

(s. § 25,9). Zwar war der Abt in Langsur nicht nur Grundherr, sondern<br />

hatte Vogt-, Lehns- und Gerichtsrechte, selbst Hochgerichtshoheit, jedoch in<br />

gewisser Abhängigkeit vom Landrichter in Grevenmacher, dem die Exekution<br />

zustand (vgl. Hinsberger S. 143-146). Entgegen Hinsberger (S.145) wurde<br />

noch um 1717 ein Todesurteil über eine Kindsmörderin vom Schöffengericht<br />

gefällt. <strong>Die</strong> Exekution (Ertränken) wurde durch sententia Luxemburgensis in Enthauptung<br />

geändert, aber die Verurteilte entfloh mit Hilfe von Verwandten (s.<br />

§ 17). In den luxemburgischen Obermoselorten stand dem Abt kein Hochgericht<br />

zu.<br />

<strong>Die</strong> Rechtslage in der auf luxemburgischem Territorium gelegenen Grundherrschaft<br />

Koenigsmacker ist ziemlich schwierig zu überschauen, da dort vier<br />

1 ) Vgl. MARX, Gesch. Erzstift Trier 2,1 S. 407-416; PAUlY, Aus der Geschichte 1<br />

S. 84, 97.

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