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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 16. Äußere Beziehungen 345<br />

(Wampach, Geschichte S.380, 378). Auf Drängen der Echternacher Mönche<br />

führte er den Kampf um die Reichsfreiheit ihrer Abtei persönlich bis vor Kaiser<br />

Heinrich VI. weiter, und im selben Jahr wurde der <strong>St</strong>reit, zunächst nach einem<br />

Aufschub des Tauscherwerbs, dann durch Aufhebung des Tauschs beendet. Das<br />

durch diesen <strong>St</strong>reit gestörte und vorher gute Verhältnis des Abtes zum E rzbischof<br />

war noch im selben Jahr wiederhergestellt, und wir sehen Godfried in der<br />

Folge wieder als einen der vertrautesten Ratgeber des Trierer Oberhirten.<br />

Zur Haltung des Abts Jakob von Lothringen (1212-1257), der über seine<br />

Großmutter Judith-Berta von Schwaben ein Vetter zweiten Grades des Kaisers<br />

Friedrich 11. war, vgl. oben. Allerdings mußten sich offenbar alle Klöster in<br />

Anpassung an die kaiserfreundliche Politik ihres erzbischöflichen Herrn still und<br />

dipl matisch verhalten und konnten erst nach dessen Tod Farbe bekennen, ja<br />

in <strong>St</strong>. Maximin war sogar der Kaisersohn Konrad IV. zu Gast und bestätigte die<br />

Rechte der Abtei, was dieser im Gegenzug zum Erzbischof nur recht sein konnte<br />

(MrhUB 3 S. 559 Nr. 741). Theoderich bedachte in seinem Testament am 5. September<br />

1238 - dies also noch vor der Bannung Friedrichs II. - <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

genau so wie die anderen <strong>St</strong>ifte und Klöster (MrhR 3 Nr. 79). <strong>Die</strong> weitreichende<br />

Bestätigung der Besitzungen, Rechte und Privilegien der Abtei durch Papst Innozenz<br />

IV. am 6. September 1245 aus Lyon läßt indes klar erkennen, auf welcher<br />

Seite die Abtei stand und wie der Papst diese Bindung mit Wohlwollen zu festigen<br />

suchte (MrhUB 3 S. 625 - 627 Nr. 836). Theoderichs Nachfolger Arnold<br />

hing auch der päpstlichen Partei an, womit alle Schwierigkeiten entfielen. Zur<br />

Schenkung des Königshofs Villmar 1053 durch Kaiser Heinrich III. an <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

und zum <strong>St</strong>reit um diese Grundherrschaft, in den auch der Kaiser immer<br />

wieder eingriff, vgl. § 25,10.<br />

3. Verhältnis zum Erzbischof und Kurfürsten<br />

Das Kloster <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> war von seinem Ursprung als Cömeterialkirche<br />

her dem Bischof unterstellt und blieb es bis zur Auflösung in der Säkularisation.<br />

Der Dagobertfälschung von 634, in der <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> mit den anderen Kirchen<br />

in und um die <strong>St</strong>adt zum Bischofsgut gezählt wird (MrhUB 1 S. 4 Nr. 5), gesteht<br />

Eugen Ewig immerhin soviel an historischer Glaubwürdigkeit zu, daß diese Kirchen<br />

schon damals als bischöflich gegolten haben (Ewig, Trier S. 123; vgl. Pauly,<br />

Älteste Urkunden S. 18 f.). <strong>Die</strong> ersten Schenkungen zur wirtschaftlichen Grundlage<br />

kamen aus bischöflicher Hand: 707 Etain durch Bischof Liutwin (s. § 25,3);<br />

978 Langsur durch Erzbischof Egbert und wahrscheinlich auch Güter an der<br />

Obermosel (s. § 25,5 und 9). Erzbischof Hetti (814-847) wählte <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

als Grabstätte für sich und seinen Bruder Ruotgaud (vgl. dazu § 7). Auch Erzbischof<br />

Egbert (977 - 993) war der Abtei persönlich verbunden und kann als Neu-

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