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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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344 4. Verfassung<br />

kunft aus Reichsbesitz in den nächsten Jahrhunderten elne umstrittene Herrschaft<br />

(vgl. § 25,10).<br />

Unter Kaiser Heinrichs III. gleichnamigem Sohn und seinem Enkel sehen<br />

wir das Kloster <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> mitten in der Auseinandersetzung des Investiturstreits.<br />

Es steht hier im Gefolge seines erzbischöflichen Oberherrn, der zur<br />

antigregorianischen Partei zählt. Deutlich wird diese Einstellung des Klosters in<br />

der Produktion seines Skriptoriums, das geradezu eine Rüstkammer der Antigregorianer<br />

genannt werden kann (s. § 23,2 - 3). Doch ist hier zeitlich zu unterscheiden<br />

zwischen den Pontifikaten Egilberts (1079-1101) und Brunos (1102-<br />

1124). Erzbischof Bruno suchte eine vermittelnde <strong>St</strong>ellung zwischen Kaiser<br />

Heinrich V und dem Papst, die von beiden Seiten geachtet wurde. Er gehörte<br />

damit zu denjenigen, die auf einen Ausgleich zwischen Reich und Rom hinwirkten,<br />

auch wenn das zunächst nicht immer gelang. Unter dem von Erzbischof<br />

Bruno berufenen Abt Eberhard I. von Kamberg war 1111 die hirsauische Reform<br />

in die Abtei eingeführt worden. <strong>Die</strong> Hirsauer Bewegung war von ihrem<br />

Ursprung her gregorianisch bestimmt, aber unter der Regierung Brunos war<br />

diese Einstellung auf Ausgleich bedacht. Sie war aber auch, zumindest in Trier,<br />

nicht antikaiserlich geworden. <strong>Die</strong> Besitzbestätigung Kaiser Heinrichs V 1111<br />

für Villmar legt dies nahe, ebenso die kaiserliche Bestätigung der Gründung des<br />

Nonnenklosters Marienberg, das von Bopparder Reichministerialen <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

unterstellt wurde 1 ).<br />

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden die Äbte Ludwig und<br />

Godfried I. mit einer Aufgabe betraut, die für sie eine große Belastung darstellte<br />

und Abt Godfried in die Reichspolitik hineinzog. Neben ihrer Verantwortung<br />

für die eigene Bischofsabtei in Trier übernahmen nämlich beide nacheinander<br />

die Leitung der Reichsabtei Echternach: Ludwig von 1173 bis 1181, Godfried<br />

von 1181 bis 1210, von 1190 ab auch Abt von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>. Da der Trierer<br />

Erzbischof Johannes I. Echternach unter seine Oberherrschaft zu bringen<br />

suchte, wurde Abt Godfried zum Kampf für die Unabhängigkeit der Abtei herausgefordert.<br />

<strong>Die</strong>ser Kampf brach offen aus, als Erzbischof Johannes im Mai<br />

1192 bei Kaiser Heinrich VI. das Reichskloster mit allen Rechten im Tausch<br />

gegen die Burg Nassau erworben hatte. Godfried wich in dieser schwierigen<br />

Lage für kurze Zeit nach <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> aus und wurde sogar durch den Erzbischof<br />

von der Amtsführung der Trierer Abtei enthoben, doch sehr bald wieder<br />

eingesetzt 2 ). Seine Abwesenheit von Echternach bezeichnete er als ein cessisset,<br />

nicht als ein dimisisset, er gebe dem Erzbischof nichts zurück, was er nicht von<br />

ihm empfangen habe, noch nehme er von ihm irgendetwas wieder in Empfang<br />

1 ) Vgl. SCHLECHTE S. 29 - 76; HEYEN, Achthundertfünfzig; B ECKER XXX, S. 186-<br />

203.<br />

2) WAMPACH, Geschichte 2 S. 365 f., 377 f.; vgl. KRÜGER, Anfänge S. 53 A. 64.

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