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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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342 4. Verfassung<br />

men und beauftragte wieder einmal einen <strong>St</strong>. Mattheiser Abt, Friedrich 11. von<br />

Heinzenberg, zwischen dem 13. Dezember 1336 und dem 12. Januar 1338 mit<br />

verschiedenen anderen Äbten der Köln-Trierer Kirchenprovinz mit der Einberufung<br />

und Durchführung eines Kapitels. Es ist jedoch offenbar nichts geschehen<br />

(ebd. 18 S. 376-378). Späte Wirkung dieser päpstlichen Bemühungen zeigten<br />

sich jedoch auf der Äbtekonferenz der Mainzer Kirchenprovinz im Jahre<br />

1417 in Petershausen am Rande des Konzils von Konstanz. Dessen Beschlüsse<br />

wurden maßgebend für die Reformbemühungen des Erzbischofs Otto von Ziegenhain,<br />

der durch päpstliche Dispens den Kartäuserprior Johannes Rode zum<br />

Reformabt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> gewinnen konnte. Abt Rode wurde dann schließlich<br />

durch den ihm befreundeten Konzilspräsidenten des Basler Konzils, Julian Cesarini,<br />

zum Generalvisitator der Kirchenprovinzen Köln und Trier und einiger<br />

Mainzer Bistümer bestellt (s. § 16,7).<br />

Rodes Nachfolger Abt Johannes III. von Vorst ging einen sehr eigenen Weg,<br />

als er seinen <strong>St</strong>. Mattheiser "Kongregationsansatz" plante und vorbereitete.<br />

Zwar nahm er Zuflucht bei den zuständigen Ortsordinarien von Köln und Trier,<br />

die seine <strong>St</strong>atuten genehmigten und bestätigten (ohne Datum), aber am 31. März<br />

1451 hatte er diese schon durch den Kardinallegaten Johannes de Carvajal bestätigen<br />

lassen. <strong>Die</strong>ser Kongregationsansatz scheiterte aber (s. § 16,7; vgl. Becker<br />

XV S. 171 -177). - Indessen scheinen die <strong>St</strong>. Mattheiser Äbte an den päpstlich<br />

verordneten Provinzialkapiteln so lange teilgenommen zu haben als diese noch<br />

stattfanden. Wenigstens wissen wir, daß Abt Eberhard IV (1519 -1526) noch<br />

am 29. April 1520 Mitpräsident beim Kapitel in seiner eigenen Abtei war und<br />

1522 beim letzten Kapitel in <strong>St</strong>. Pantaleon erster Präsident 1 ).<br />

<strong>Die</strong> Beziehungen zur Römischen Kurie traten stärker zurück, nachdem sich<br />

nach Beendigung des letzten Schismas 1448 das Verhältnis des Erzbischofs zur<br />

Römischen Kurie normalisiert hatte und sich auch kein Anlaß mehr ergab -<br />

wie etwa im 13. Jahrhundert im <strong>St</strong>reit mit dem Elekten Heinrich von Finstingen<br />

-, an Rom zu rekurrieren (vgl. auch § 28: Walter von Mengen, 1357, wo<br />

Papst Clemens VI. nachträglich die Wahl des Konvents und die Entscheidung<br />

des Erzbischofs für gültig erklärt; es gibt auch weitere päpstliche Bestätigungen<br />

für nachfolgende Äbte, z. B. Abt Johannes IV Donre, 1451).<br />

Was sich sonst noch im Verkehr mit der Römischen Kurie zutrug, sind Einzelmaßnahmen,<br />

wie sie auch bei anderen kirchlichen Institutionen und Personen<br />

zu beobachten sind, die aber nicht oder kaum das besondere Verhältnis der<br />

Abtei zur Römischen Kurie betreffen. Erwähnenswert sind eine Reise des Abtes<br />

Johannes IV Donre am 6. April 1470 nach Rom im Interesse der bursfeldischen<br />

Reform der Abtei Laach; am 13. Juli 1496 handelt Abt Antonius Lewen in päpst-<br />

1) Vgl. BERLl ERE, Chapitres 18 S. 384, dazu berichtigend SEI BRICH, Benediktinerprovinz<br />

S. 5, 20.

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