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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 16. Äußere Beziehungen 341<br />

1286) gegen den Abt Theoderich von Warsberg (1257 -1287) und seinen Konvent<br />

vorging, suchte die Abtei Schutz bei der Römischen Kurie und hatte<br />

schließlich auch Erfolg (vgl. § 9).<br />

Was sich des weiteren an Beziehungen zur Römischen Kurie zeigt, bleibt in<br />

dem Rahmen, der auch bei anderen kirchlichen Institutionen vom 13. bis zum<br />

16. Jahrhundert festzustellen ist: am 8. Mai 1391 ein Privileg zur Restitution von<br />

entfremdetem Besitz (Sauerland, UrkReg 5 Nr. 1107; vgl. Jank S. 95 A. 245), am<br />

14. November 1389 Verleihung der Pontifikalien an Abt Joffrid (s. § 28: Abt<br />

Joffrid, vor 1356), schließlich Bestätigungen oder Provisionen von Äbten, von<br />

Altarbenefizien in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> an Kleriker und anderes 1 ). Damit verbinden sich<br />

dann auch die üblichen römischen Ansprüche auf Gelder von Servitien und dgl.<br />

samt den Quittungen für die Zahlung. Als Beispiel diene die Aufstellung der<br />

Dokumente über die Einsetzung des Abtes Johannes 11. Rode zwischen Trier<br />

und Rom, die allerdings meist und vorrangig den Erzbischof Otto von Ziegenhain<br />

und seine allgemeinen Reformabsichten in den Benediktinerklöstern betrifft<br />

(Becker XIX). Ein späteres Einzelbeispiel ist eine <strong>St</strong>eigerung der Taxierung von<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> durch die päpstliche Kammer bei der Erneuerung der Inkorporation<br />

der Pfarrei <strong>St</strong>. Medard durch Papst Paul 1I. am 18. März 1466: Ideo augetur<br />

taxa monasterii (s. § 26,2). Hinzu kommen Aufträge der Kurie zu Exekutionen,<br />

wie ja Rom auch andere kirchliche Institutionen zu solchen Aufgaben in Anspruch<br />

nahm: Mandat von 1324 an Abt Eberhard 1I., Erzbischof Balduin zur<br />

Veröffentlichung der Bullen gegen König Ludwig den Bayern zu veranlassen;<br />

Auftrag von 1352 an Abt Walter zum Einschreiten gegen die Mendikantenorden;<br />

1362 an Abt Johannes I. zur Beschaffung von Jahreseinkünften für den resignierten<br />

Erzbischof Boemund (s. § 28) .<br />

Besonders wichtig sind indes die Maßnahmen, mit denen die Kurie <strong>St</strong>. Mattheiser<br />

Äbte zu Reformaufgaben im benediktinischen Bereich beauftragte. Zu<br />

den von Papst Innozenz Ill. eingeführten Provinzialkapiteln wurde Abt Jakob<br />

von Lothringen (1212-1257) am 30. März 1218 durch Papst Honorius Ill. als<br />

Mitpräsident berufen, wahrscheinlich auch 1230 (zur Datierung s. § 28). <strong>Die</strong><br />

Bemühungen der Päpste um weitere Einberufung dieser Kapitel führten im<br />

Erzbistum Trier zu keinem Erfolg. Zwar wurde am 2. März 1262 ein Äbtekapitel<br />

in der Münsterabtei in Luxemburg gehalten, wobei der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> zu<br />

den Präsidenten gehörte, aber von einer Wirkung ist nichts berichtet (Berliere,<br />

Chapitres 18 S. 374). <strong>Die</strong>s ist auch verständlich, wurde doch schon in den nächsten<br />

Monaten das Konventsleben in den Trierer Klöstern durch den <strong>St</strong>reit mit<br />

dem Elekten Heinrich von Finstingen überdeckt und schwer geschädigt. Im<br />

nächsten Jahrhundert gab sich Papst Benedikt XII. viel Mühe um Ordensrefor-<br />

1) S. SAUERLAND, UrkReg 3 Nr. 1045; 4 Nr. 467,518; 5 Nr. 378,385; 6 Nr. 663; 7<br />

Nr. 264, 768.

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