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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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340 4. Verfassung<br />

§ 16. Äußere Beziehungen<br />

1. Verhältnis zur Römischen Kurie<br />

Am 29. November 1147 tritt zum ersten Mal - und dies ganz wörtlich<br />

ein Papst in die Geschichte der Abtei <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> ein: Papst Eugen<br />

III. ist am Vorabend des ersten Adventssonntags zu Gast im Kloster und<br />

zieht sonntags feierlich in Trier ein. Am 13. Januar 1148 ist er nochmals mit<br />

seinem ganzen Gefolge in der Abtei und weiht zugleich mit Erzbischof Albero<br />

den Haupt- und den Kreuzaltar, der nun aber auch <strong>Matthias</strong>altar ist und vor<br />

dem Schrein des Apostels steht. <strong>Die</strong>se Weihe bedeutete päpstliche Bestätigung<br />

der <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>verehrung (s. § 19,3) und mittelbar auch <strong>St</strong>ütze der erzbischöflichen<br />

Ansprüche auf die ehemalige und inzwischen wiedererworbene Reichsabtei<br />

<strong>St</strong>. Maximin (s. § 16,3). Am 6. Februar 1148 bestätigte der Papst der Abtei<br />

ihren bisherigen Besitz (MrhUB 2 S. 701 Nr. 602). <strong>Die</strong>se Bestätigung kann, obgleich<br />

sehr summarisch, als Ersatz für ein uns fehlendes mittelalterliches Urbar<br />

des klösterlichen Gesamtbesitzes dienen. <strong>Die</strong> Bestätigung wurde am 29. April<br />

1155 von Papst Hadrian IV. wiederholt (ebd. 2 S. 709 Nr. 645).<br />

<strong>Die</strong> Abhängigkeit vom Trierer Erzbischof hatte manchmal die <strong>St</strong>ellung der<br />

Abtei zum Papst mittelbar beeinflußt. Im Investiturstreit war sie unter Erzbischof<br />

Egilbert (1079 -1101) und auch noch unter Erzbischof Bruno (11 02-<br />

1124) der erzbischöflichen, kaiserfreundlichen Politik gefolgt (s. § 16,3). Unter<br />

Abt Jakob von Lothringen (1212 -1257), der ja durch seine Großmutter Judith-<br />

Bertha zur stau fischen Verwandtschaft zählte, wäre wiederum eine Parteinahme<br />

der Abtei gegen den Papst möglich gewesen, doch scheint der Abt sowohl zu<br />

den am <strong>St</strong>reite beteiligten Verwandten wie zu seinem kaiserfreundlichen Metropoliten<br />

eine kluge Zurückhaltung geübt zu haben (s. § 16,3); wenigstens ist in<br />

den Quellen nichts über eine Parteinahme der Abtei gegen den Papst zu bemerken,<br />

im Gegenteil weisen die Besitzbestätigungen von Papst Honorius III. vom<br />

3./4. April 1225 und Papst Innozenz IV. vom 6. September 1245 (MrhR 2<br />

Nr. 1705 f.; 3 Nr. 443) und das Privileg vom 2. Mai 1225 zum Gesang von Te<br />

Deum und Gloria an bestimmten Festen (ebd. 2 Nr. 1711) auf ein gutes Einvernehmen.<br />

Es ist verständlich, daß Beziehungen zur Römischen Kurie in der Geschichte<br />

des bischöflichen Klosters <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> nicht sonderlich hervortreten. Abgesehen<br />

ist hier jedoch von den Fällen, in denen Rom Äbte zu Reformaufgaben<br />

beauftragte, und von der Epoche, in der die Kurie sehr systematisch die <strong>St</strong>ellenbesetzungen<br />

und anderes an sich zog, zumal im 14./15. Jahrhundert. Im allgemeinen<br />

war eben der E rzbischof die nächste Autorität. <strong>Die</strong> Trierer Erzbischöfe<br />

waren insgesamt auf das Wohl ihrer Abtei bedacht, wenn auch aus gut erkennbarem<br />

Eigeninteresse. Als jedoch der Elekt Heinrich II. von Finstingen (1260-

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