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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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338 4. Verfassung<br />

Das Hospital unterstand von Anfang an dem Abt, der einen Mönch als hospita/anus<br />

mit der Sorge um den gesamten <strong>Die</strong>nst betraute. <strong>Die</strong>s währte sicher bis<br />

zum 15. Jahrhundert. Von da an gibt es eine gewisse Unklarheit (s. § 14,3 m).<br />

Es scheint, daß dann Weltgeistliche (dispensatores) die Verwaltung unter der Oberleitung<br />

des Abtes führten. Aufgrund der neuen Sachlage, die durch das Rottenfeldtsche<br />

Vermächtnis und seine langwierige Exekution entstand, wurde nicht<br />

nur das Hospital renoviert, mit neuen Einkünften versehen und in seiner Zweckbestimmung<br />

neu festgelegt, sondern auch die Administration wieder unmittelbar<br />

dem Abt und dem Konvent unterstellt, die von nun an den jeweiligen Prior mit<br />

der Verwaltung und mit der Sorge für die dort wohnenden Armen betrauten<br />

(KPr BI. 14 r ") . <strong>Die</strong>s ist aber erst mit Verzögerung geschehen; denn noch bei der<br />

Abtswahl vom 15. Februar 1700 hatte der Konvent drei Tage vorher dies als<br />

Forderung eingebracht und noch andere Mitspracherechte angemeldet (Aufnahmebedingungen<br />

u. a.; KPr BI. 142").<br />

Bei der <strong>St</strong>iftung des Hospitals stand, wie es in der Ablaßurkunde von 1274<br />

(S Hs 28 BI. 5 v - 6') heißt, deutlich die Sorge für Arme im Vordergrund der<br />

Zweckbestimmung. Es blieb in der Folge jedoch nicht klar, wie weit der Kreis<br />

der "Armen" zu ziehen war. Für die große Zahl der <strong>Matthias</strong>pilger konnten die<br />

beschränkten Raumverhältnisse überhaupt nicht in Frage kommen; das Hospital<br />

war gewiß nicht einfach ein Pilgerheim. D och gab es sicher Ausnahmen, und<br />

noch 1766 gab Abt Adalbert Wiltz die Anweisung, Rompilger, die <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

besuchten, für eine Nacht aufzunehmen, wozu zwei Zellen verfügbar waren<br />

(TA DVH A4, ohne Signatur, Manuale von 1758 S. 170). Auch wohnten sicher,<br />

wenigstens zu gewissen Zeiten, Präbendare im Hause; denn gerade gegen die<br />

Aufnahme von Präbendaren richtete sich die Anordnung im Testament Rottenfeldts,<br />

das nur pauperes als Einwohner gelten ließ und dem sich auch der Konvent<br />

anschloß (TA DVH A 4, Akten 2, Fasz. VI/ 1; KPr BI. 118 v - 121'). Eine Series<br />

hospita/anorum zählt von 1735 bis 1776 insgesamt 37 Personen auf (TA DVH<br />

A4, ohne Signatur).<br />

Für die Insassen des Hospitals hatte Rottenfeldt eine Tagesordnung weltlicher<br />

und geistlicher Art aufgestellt (TA DVH A4, Akten 2, Fasz. III). P. Hubert<br />

Becker, Prior und Provisor des Hospitals, berichtet, daß Erzbischof Klemens<br />

Wenzeslaus bei seinem Besuch am 26. September 1775 auch das Hospital eingehend<br />

besichtigt und sich über den Zustand zufrieden geäußert habe (ebd. A4,<br />

ohne Signatur, Manual S. 169). In der Säkularisation wurden die Güter des<br />

<strong>St</strong>. Nikolaushospitals durch das Dekret Napoleons vom 24. Mai 1805 und die<br />

dann folgenden Ausführungsbestimmungen den neu gegründeten Vereinigten<br />

Hospitien zugeschlagen, das Gebäude selbst aber auf Abbruch verkauft 1 ) .<br />

1) Zum Leben der Insassen vgl. <strong>Die</strong> Vereinigten Hospitien in Trier, hg. von H . und<br />

M. PILGRAM. 1980 S. 34- 41 (R. LAuFNER); zur Einverleibung in die Vereinigten Hospitien<br />

ebd. S. 73 - 76 (E. ZE z); zum Abbruch des Gebäudes TBA Abt. 95 Nr. 342 S. 393.

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