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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 15. Hospital und Leprosenhaus 337<br />

vermutlich auf den Einfluß des im gleichen Jahr verstorbenen Herrn von Teuffenbach-Mayrhofen<br />

zurück; darin ist nun sein neuer Name und Adelstitel gegeben:<br />

"Carl <strong>Eucharius</strong> Medardine von Rottenfeldt" samt einem Wappen mit Symbolen<br />

kriegerischer Tapferkeit. Im Alter kehrte Karl <strong>Eucharius</strong>, der ledig geblieben<br />

war, mit seinem <strong>Die</strong>ner in die alte Heimat zurück, wo ihm die Abtei in<br />

ihrem Trierer <strong>St</strong>adthofe im Winkel zwischen Brot- und Hosenstraße eine Bleibe<br />

gewährte. Am 28. Mai 1664 starb er, nachdem er am 1. März sein Testament<br />

gemacht und am 8. März und 10. April zwei Zusätze (Codecillt) nachgetragen<br />

hatte. In dem Testament war angeordnet, daß nach den Ausgaben für seine<br />

Bestattung und den Legaten an unterschiedliche Personen und Institute der<br />

gesamte Rest des Vermögens als Vermächtnis an das Hospital von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

gegeben werden solle (vgI. Becker XXXI S. 136, 140). Bestattet wurde Rottenfeldt<br />

in der Maternuskirche, wo ein Grabaltar mit der Darstellung der Aussendung<br />

der drei Trierer Gründerbischöfe und der \Xliedererweckung des heiligen<br />

Maternus errichtet wurde, dessen Aufbau heute im südlichen Seitenschiff der<br />

Basilika steht (vgI. KD S. 247). Das Vermächtnis an das Hospital betrug nach<br />

einem von dem Notar Antonius Emmelius aufgenommenen und beglaubigten<br />

Inventar 28616 Rt., 13 Albus, 2 Pfennige, wobei aber verschiedene Sachlegate<br />

zwar aufgeführt, aber nicht mitgerechnet sind (TA DVH A4, Akten 2, Fasz. IV /<br />

1). <strong>Die</strong>ses Geld sollte auf Interesse oder in Gütern angelegt werden. Als verfänglich<br />

erwies sich bald die Maßnahme, daß Abt Martin Feiden nicht nur zum<br />

Exekutor des Testaments, zusammen mit dem Landrentmeister Johann Fidler<br />

und dem Schultheiß Georg Grüntinger von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>, sondern auch zu meinem<br />

Universalerben eingesetzt war, der die Erbschaft für die Armen des Hospitals zu<br />

betreuen hatte, wodurch die Mitsprache des Konvents mindestens unsicher<br />

wurde. Über die Vollstreckung des Testaments durch die drei Exekutoren gab<br />

es alsbald eine Auseinandersetzung zwischen Abt und Konvent, in die Erzbischof<br />

Karl Kaspar von der Leyen eingriff und am 4. September 1668 eine Prüfungskommission<br />

einsetzte (KPr BI. 11W"). <strong>Die</strong> umfangreichen Akten (TA<br />

DVH A4, Akten 2, Fasz. IV - VI), mit der sich am 2. September 1670 auch das<br />

Generalkapitel der Bursfelder Kongregation zu beschäftigen hatte, zeigen ein<br />

tiefes Mißtrauen des Konvents gegenüber den Testamentsexekutoren, besonders<br />

gegenüber Fidler und der selbstherrlichen Art von Grüntinger, dem Abt Martin<br />

zuviel Vertrauen und Raum in der Verwaltung gegeben hatte (TA DVH A4,<br />

Akten 2, Fasz. VI; KPr BI. 118 v -121 v; GKR 3 S. 70). <strong>Die</strong> erzbischöfliche Kommission<br />

stellte Mängel in der Inventarisierung des Nachlasses und der Vollstrekkung<br />

des Testamentes fest, und über der Klärung dieser Tatbestände verlief ein<br />

jahrzehntelanger Prozeß, der erst am 5. September 1697 durch einen Vergleich<br />

zwischen dem Abt Cyrill Kersch, dem Konvent, den Erben des Exekutors<br />

Grüntinger und der erzbischöflichen Kommission zu einem Ende kam (TA<br />

DVH A4, Akten 2, Fasz. V).

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