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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 15. Hospital und Leprosenhaüs 335<br />

zu leisten ... " (Nikolay-Panter S. 77). Daß dennoch archaische Formen der Hörigkeiten<br />

weiterbestanden, zeigt die Erwähnung einer Besthauptpflicht in einem<br />

einzigen Hause in der spät erworbenen Herrschaft Fremersdorf bei der Neubegehung<br />

des Ortes im Jahre 1529 (s. § 25,7: Fremersdorf). Es lebte also bis in<br />

die Neuzeit die alte Jamilia innerhalb der Grundherrschaften weiter, war aber<br />

in wirtschaftlicher Hinsicht angepaßt. In geistlicher Hinsicht, so zeigt es das<br />

Memorienbuch, wurde in bunter Reihenfolge das ganze Jahr über der Leute aus<br />

höchstem wie auch aus unterstem <strong>St</strong>ande gedacht. Entsprechend der Nähe zur<br />

Klostergemeinschaft und der Großzügigkeit der <strong>St</strong>iftungen wurden den Mitgliedern<br />

der Jamilia besondere Ehren zuteil; besonders eindrucksvoll waren dafür<br />

die Art der Bestattung und die Gedenkweise in der Kirche oder am Grabe<br />

(s. § 3,1).<br />

<strong>Die</strong> Zugehörigkeit der Grundholden zur Jamiiia ist zweifels frei. Aber andere<br />

Gruppen, die mit der Abtei in enger Verbindung standen, zur Jamiiia im eigentlichen<br />

Sinne zu rechnen, ist im Einzelfall fraglich. Es hätten sonst manche, z. B.<br />

Lehensleute, gleichzeitig zu zwei oder mehreren Jamiiiae gezählt werden können,<br />

was widersprüchlich ist. Ein eindeutiges Beispiel wäre der <strong>St</strong>. Maximiner Abt,<br />

der für die Vogtei über Kahren im Gebiet Nennig (s. § 25,9) dem jeweiligen Abt<br />

von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> den Lehnseid zu leisten hatte. Wie sollte er ein Mitglied der<br />

Jamiiia des hl. <strong>Matthias</strong> gewesen sein? Hier verwischen sich die Grenzen zwischen<br />

Jamiiia-Zugehörigkeit und anderen gegenseitigen Beziehungen. Anders<br />

steht es um die <strong>Die</strong>nstlehen, die feodales, die zum Haus gehörten und später<br />

noch zu Ehrendiensten aufgeboten wurden. Ähnliches gilt für die Sendschöffen<br />

von <strong>St</strong>. Medard (scabini .synodales), die vielleicht die Nachfolge derfeodales antraten<br />

(s. § 27).<br />

§ 15. Hospital und Leprosenhaus<br />

1. <strong>St</strong>. Nikolaushospital<br />

Abt Ludwig (gegen 1168 -1186/ 89) hat ein Hospital gestiftet, das anscheinend<br />

zunächst den Aposteln, besonders den heiligen Petrus und Paulus, geweiht<br />

war und zur Unterstützung von Armen bestimmt wurde. Fest verbürgte Daten<br />

sind erst durch die Ablaßverleihungen von 1274 und 1284 gegeben. Bei der<br />

letzten Verleihung wird der heilige Nikolaus als Patron des Hospitals und seiner<br />

Kapelle genannt, doch muß er nach dem Zeugnis des Kreuzreliquiars schon<br />

vorher neben den Aposteln Patron gewesen sein (s. § 3,6 und § 22,1 ). Von Anfang<br />

an war das Hospital eine <strong>St</strong>iftung mit eigenem Vermögen, getrennt von<br />

dem Gesamtvermögen der Abtei und blieb dies bis zur Säkularisation. Zur 00-

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