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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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334 4. Verfassung<br />

zung mit dem Konvent, der auf Anordnung der Visitatoren den Arzt Anton<br />

Franz Settegas wählte. Klagen des Konvents wegen mangelnder Arzneiversorgung<br />

durch den Apotheker Fuchs gaben die Visitatoren am 25. Januar 1751<br />

nach Anhören des Arztes Settegast nicht statt (S Hs. 26 Rez. 1751 S. 6 f.). Nach<br />

dem nächsten Abtswechsel 1758 wählte der Konvent den Hofrat Severinus und<br />

auf ein Jahr den Apotheker Braun und beschloß, jedes Jahr neu zu wählen und<br />

zu bestätigen. 1775 nach dem Tode des Hofrats Peter Theodor Leveling entschloß<br />

sich der Konvent für Dr. Joseph Ignatius Dörner und schloß darüber<br />

einen förmlichen Vertrag mit gegenseitigen Bedingungen.!) Zu weiterer Pflegehilfe<br />

von außen wandte man sich an die "Engelbrüder" (Alexianer, seit dem 16.<br />

Jahrhundert in der Engelstraße neben der heutigen Jesuitenapotheke), besonders<br />

in Krankheitsfällen psychischer Art wie bei Abt Andreas Welter; schon 1549/<br />

50 und dann 1781/82 waren die Mönche Jakob von Cochem und Adalbert<br />

Reinarts zeitweilig bei den Alexianern in Köln in Pflege bzw. Internierung gewesen.<br />

e. Untertanen und Leibeigene<br />

Zur familia des Klosters gehören sicher schon in den ältesten Zeiten die<br />

mancipia utriusque sexus, coloni, familiae, die in den Urkunden zugleich mit der ganzen<br />

Hofbeschreibung genannt werden, wie auch immer ihr <strong>Die</strong>nst für das Kloster<br />

oder ihr Zins gewesen sein mag (MrhUB 1 S. 10 Nr. 7 a, S. 355 Nr.303,<br />

S. 410 Nr.352). Im Jahre 1168 erhielten zwei Bauern de familia nostra Land in<br />

Erbpacht zum Anbau von Wingerten mit der Verpflichtung, die Hälfte der Lese<br />

an die Kirche und von der anderen Hälfte den Zehnten zu geben (ebd. S. 708<br />

Nr. 652). Von einem Kohlenbrenner aus Baldringen und Unterthan des Hryligen<br />

Matthiae berichtet Anton Mesenich (phison S. 509 zum Jahre 1397?), er habe<br />

krankheitshalber keinen Zins zahlen können, sei aber vom Kloster mit Almosen<br />

unterstützt worden. Wann die Hörigen aus der Leibeigenschaft entlassen wurden,<br />

ist kaum festzustellen und wohl nach Art und Brauch unterschiedlich. 1540<br />

tauschten noch die Amtsleute von Runkel und Villmar einige hörige Leute mit<br />

ihren Kindern er Hs. 2172/ 1803 Bl. 36 5 ). Andererseits wird festgestellt, daß<br />

wenigstens in den <strong>St</strong>. Mattheiser Herrschaften im Hochwald zur Neuzeit keine<br />

Leibeigenschaft mehr bestand: "<strong>Die</strong> Grundholden waren im übrigen persönlich<br />

frei. Sie konnten fortziehen, wenn es ihnen beliebte. Neben dem Grundzins<br />

lastete auf den Hufen keine weitere im engeren Sinn grundherrliche Abgabe ...<br />

Allerdings war ,jedweder geerbter gemeinman' zusätzlich noch verpflichtet, Fron<br />

1) KPr BI. 208\ 210 n ·, 219"-220\ vgl. ZE z, Universität S. 200-204, wo Settegas,<br />

Leveling und Dörner als Dekane der medizinischen Fakultät aufgeführt sind.

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