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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. Klosterämter, Konvent und f anlliia 333<br />

den Außenhöfen, <strong>Die</strong>ner usw. (s. § 14,4). <strong>Die</strong> Präbendare hatten gewöhnlich ihre<br />

Wohnräume im <strong>St</strong>. Nikolaushospital, falls sie nicht in Außenbesitzungen tätig<br />

waren wie etwa in Langsur. Es ist aber anzunehmen, daß für angestelltes Personal<br />

Wohnungen im Oberstock der Werkstätten und der <strong>St</strong>allgebäude lagen oder<br />

in den Höfen der Grundherrschaften, z. B. waren Mägde im <strong>St</strong>adthof der Abtei<br />

in der Brot- und Hosenstraße und im Irscher Hof untergebracht. Es scheint,<br />

daß auch Werkstätten außerhalb des Abteiberings lagen: Abt Walter von Mengen<br />

(1352 -1357) legierte eine domum in hac villa iuxta fabricam ubi scriptor moratur (S<br />

Hs. 28 BI. 35j.<br />

Wie die Abtei stets auf ihre Unabhängigkeit von der <strong>St</strong>adtbehörde bedacht<br />

war, so auch darauf, daß ihr Gesinde keine Bindung an die Zünfte hatte. <strong>Die</strong>se<br />

empfanden das als Konkurrenz, und am 5. Juli 1755 beschwerte sich die Bürgerschaft<br />

u. a. darüber beim Magistrat, daß die Klöster ihre eigenen Handwerker<br />

hielten. Entgegen dem bestand aber seit 1528 ein Vertrag mit der tribus vinitorum<br />

(Winzerzunft?, Küferzunft?), der am 1. Februar 1712 erneuert wurde und alle<br />

beiderseitigen Rechte und Ehrerbietungen genau umschrieb, auch die religiösen<br />

Verpflichtungen beim Tode eines Mitglieds; es mußte auch der vinitor primarius<br />

des Klosters in der tribus gelernt haben, und 1759 ist das Recht des Klosters<br />

bezeugt, einen Faßbinderlehrling in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> auszubilden, und zwar zünftig<br />

(fBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 45 r -45 v ; K Best. 210 Nr. 2203 S. 55-57).<br />

Vom Gesinde zu unterscheiden sind die laikaIen Klosterämter, vgI. § 27.<br />

d. Personal für das Gesundheitswesen<br />

Vom 13. Jahrhundert an sprechen die Quellen deutlicher von einer ärztlichen<br />

Fürsorge. <strong>Die</strong>s zeigt sich in den medizinischen Schriften der Bibliothek (s. § 5,2 a<br />

Nr. 106, 147, 168), worunter auch der Traktat De pestilentia (ebd. Nr.232 BI.<br />

122 r -129') des Kanonikus und Medizinprofessors Peter von Viersen ist, der<br />

von der Universität Trier nach Mainz wechselte, aber in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> mit einer<br />

<strong>St</strong>iftung von zehn Goldflorenen erwähnt ist. 1 ) Zum 5./6. Juli und zum 12./13.<br />

Dezember ist noch ein Henricus medicus mit einem Legat eingetragen (Nekr. Eu<br />

BI. 149 v ; S Hs. 28 BI. 29\ 45'). In der von Mönchen verwalteten Grundherrschaft<br />

Villmar war das bekannte Werk der hI. Hildegard Liber subtilitatum diversarum<br />

naturarum et creaturarum (Pf?ysica, Causae et curae), das anscheinend von einem<br />

Arzt erworben worden war (s. § 5,2 Nr. 134), vorhanden.<br />

In der Neuzeit hatte der Konvent einen Hausarzt. Abt Modestus Manheim<br />

geriet 1752, als er ex se solo den Chirurgen Funck bestimmte, in Auseinanderset-<br />

1) Nekr. Eu BI. 159'; S Hs. 28 BI. 35'. Zugegen 1773 bei Eröffnung der Universität<br />

Trier; vgl. ZENZ, Universität S. 144; MATHEUS, Universität S. 73, 79, 91, 118 f.

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