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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. Klosterämter, Konvent und f a",ilia 331<br />

Fragen auf. Er gehörte zur familia episcopi, war aber servitor in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>. Das<br />

läßt sich insofern wohl vereinbaren, als das Kloster bischöflich war und erzbischöfliche<br />

Leute dort im Konvent weilen konnten. Schwieriger ist, daß dieser<br />

arme <strong>Die</strong>ner nach der Heilung monachico habitu umkleidet wurde. War er nun<br />

monaehus, wenn auch als conversus des älteren Typs, was man wohl zu dieser Zeit<br />

gorzisch-trierischen Mönchtums mit seiner Offenheit für alle <strong>St</strong>ände noch annehmen<br />

kann?l) Oder gehörte er schon zu dem <strong>St</strong>atus der "Halbkonversen",<br />

ein Klosterdiener, der in die Gemeinschaft zwar aufgenommen, aber doch minderen<br />

Rechtes war? Wahrscheinlich dürfte die erste Erklärung anzunehmen sein.<br />

Der geheilte Richolf wirkte nach seiner Heilung als fullo (Tuchwalker), gehörte<br />

also, wenn auch als Mönch, zum Hauspersonal. Es versteht sich von selbst,<br />

daß dieser Kreis des Personals sich mit der Zeit erweiterte und immer mehr<br />

außerklösterliche Personen eingestellt wurden.<br />

Über die Zusammensetzung des Gesindes sind wir erst vom 16. Jahrhundert<br />

an gut unterrichtet. Ein Buch der Ein- und Ausgaben von 1549/ 50 zählt auf:<br />

Schweinehirt, Kuhhirt, Unterkoch, "Vashansen" (Faßmänner?), Karcher,<br />

Schmied, Wagner, Schuhmacher, "Schram- oder Schravenhansen" (ein Baugewerbe?),<br />

Faßbinder, Pförtner, Unterbäcker, Hauptkarcher, Jäger, Fischer, zwei<br />

Mägde, Werkmeister-Knecht, Marsteller, Knecht, Schreiber, Koch für den Konvent,<br />

Koch für die familia (K Best. 210 Nr. 2235 S. 84-86). Eine Gesindeordnung<br />

von 1562 gibt in neun Punkten eine strenge Verhaltensordnung betr. Gehorsam,<br />

Schwören (Fluchen), Sonntagsmesse in <strong>St</strong>. Medard, Tischgebet und Verhalten<br />

bei Tisch, Verbot des Zutrinckens und des Aufrurs, <strong>St</strong>reit, Schmähung,<br />

Schlägerei untereinander, inner- und außerhalb des Klosters, Rebellion gegen<br />

den Schultheißen. Das letzte hat den besonderen Hintergrund, daß der Schultheiß<br />

für die Ordnung unter dem Gesinde verantwortlich ist und mit <strong>St</strong>rafen,<br />

selbst körperlichen, eingreifen kann (K Best. 210 Nr. 2223, S. 260-262).<br />

Sehr eingehend berichtet das Konventbuch zu Anfang des 18. Jahrhunderts<br />

über die Zusammensetzung des Gesindes und seine Ordnung. Unter Abt Cyrill<br />

Kersch hatten noch ein Wollweber mit zwei Gehilfen, ein bibliopola (Bibliothekar?,<br />

Buchbinder?) und ein Apotheker zum Gesinde gehört, unter Abt Wilhelm<br />

Henn wurde das Personal vermindert. Zuständig war für die Gesamtheit der<br />

Cellerar bzw. als dessen Vertreter der Koch. Besonderen Rang hatten spindarius<br />

(Vorratsmeister?), Gärtner, Hauptschreiner, vietor principalis (Kellermeister?), Jäger,<br />

Kutscher, Koch; sie aßen in der Küche und bekamen mehr und besseres<br />

Brot und hatten die Aufsicht über die Küchenjungen. <strong>Die</strong> übrigen aßen im<br />

rypocaustum famulorum, die Mägde im domus pecorum. An der Spitze stand der von<br />

der familia gewählte seultetus domestieus, der schon in der Ordnung von 1562 er-<br />

1 ) V gl. 0. G. OEXLE, Individuen und Gruppen in der lothringischen Gesellschaft<br />

des 10. Jahrhunderts (L'Abbaye de Gorze au xe siede. Nancy 1993) S. lOS -139.

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