08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 14. Klosterämter, Konvent und Janlliia 329<br />

tär des Abtes gleichzusetzen, begleitet den Abt auch auf Reisen (Cerdo BI. 15')<br />

und den Cellerar bei Begehung der Grundherrschaften und führt wohl, ohne<br />

allerdings die gleiche Bedeutung und gar den Einfluß des früheren Abtskaplans<br />

zu haben, weithin den Schriftverkehr. Bedeutsam, auch für die Trierer <strong>St</strong>adtverhältnisse,<br />

ist z. B. der Notar Werner von Arencey, der in der Nähe des Hauptmarktes<br />

wohnte und von 1384 bis in den März 1404 im <strong>Die</strong>nst des Abtes Joffrid<br />

erwähnt ist. 1) Im 15. und 16. Jahrhundert sind etliche Schreiber namentlich<br />

bekannt, u. a. der Sekretär Peter Fachbach, der schließlich am 10. März 1543 in<br />

der Pfarrei Villmar als Pfarrvikar investiert wurde (K Best. 210 Nr. 909). Der<br />

speetabilis ... joannes Krass (Grans) aus Cochem und der Antonius Emmelius,<br />

beide Sekretäre des Abtes, wurden auf den Generalkapiteln der Bursfelder Kongregation<br />

1629 und 1687 in die Konfraternität aufgenommen (GKR 2 S. 507; 3<br />

S. 138). Der Mönch Joseph Zamper war vor seinem Eintritt in die Gemeinschaft<br />

schon Schreiber bei Abt Cyrill Kersch gewesen (s. § 30: 1676, auch Romanus<br />

Troßen, 1679). Man kann die Tätigkeit dieser Kapläne oder Schreiber als den<br />

Ansatz einer Kanzlei betrachten. Wenn auf dem Bursfelder Generalkapitel von<br />

1630 ein venerabilis ... jaeobus Baldinus saeellanus des <strong>St</strong>. Mattheiser Abtes in die<br />

Konfraternität aufgenommen und in dem Rezeß unmittelbar vor dem oben erwähnten<br />

seeretanus Johannes Krass aufgeführt wird (GKR 2 S. 507), so ist zu<br />

vermuten, daß der Aufgabenbereich des Abtskaplans von ehedem hier in einen<br />

liturgischen und einen eigentlichen Verwaltungsbereich (Kanzlei) aufgeteilt war.<br />

Es dürfte anzunehmen sein, daß die Tätigkeit des Sekretärs im Laufe der Neuzeit<br />

stark auf einen reinen Kanzleidienst ausgerichtet wurde; am 30. Juni 1756 heißt<br />

es von F. A. G. HebeIl einfach: abbatialis monasteni seeretanus, also auf die Abtei<br />

als solche bezogen, nicht mehr auf die Person des Abtes (K Best. 210 Nr. 2214<br />

S. 277). Waren früher eher Kleriker in diesem <strong>Die</strong>nst, so hatte inzwischen das<br />

Laienelement zugenommen. <strong>Die</strong> Worte "Kaplan", scriba, "Sekretär" zeigen also<br />

an, wie sehr sich die Aufgabe des Mannes allmählich verzweigte, der dem Abt<br />

als Hilfe zur Seite stand.<br />

Wichtiger für die Gesamtverwaltung des Klosters, d. h. bis zu den Grundherrschaften<br />

hin, war das Amt des <strong>St</strong>. Mattheiser Sc h u I t he i ß e n. Der Schultheiß<br />

war schon in früher Zeit zuständig für das Gerichtswesen in den Gemeinden,<br />

das meist nur die niedere Gerichtsbarkeit umfaßte; er stand dem Schöffenkollegium<br />

vor. Mit dem Verschwinden des Laienvogtes wuchs sein Ansehen; er<br />

war nun Vertreter des Abtes als des Vogt- und Gerichtsherrn. Der Schultheiß<br />

der <strong>St</strong>. Mattheiser Grundherrschaft, seultetus s. Euehani (12. Jh.) oder in distnetu<br />

beati Mathie (14. Jh.), errang schließlich im späten Mittelalter einen Vorrang, indem<br />

das Gericht zu <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> eine Berufungsinstanz für die anderen Grund-<br />

1) Vgl. A. HAVERKAMP, <strong>St</strong>oria sociale S.286; T Hs. 933/ 2041 Vord. Deckel; Hs.<br />

1993/ 70 Bd. 1 S. 236; K Best. 210 Nr. 41 7.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!