08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

328 4. Verfassung<br />

der hI. Elisabeth (Maternuskirche) providiert worden (zur Dotation dieser Altäre<br />

s. § 3,3 b-c und 5).<br />

<strong>Die</strong> Einrichtung solcher Altarpfründen und ihre Besetzung mit Vikaren<br />

wurde jedoch als lästig und hinderlich für das monastische Selbstverständnis<br />

und besonders für den Chordienst empfunden. <strong>Matthias</strong> Cerdo schildert dies<br />

am Beispiel des Elisabethaltars. <strong>Die</strong> <strong>St</strong>ifter Heinrich und Jacometha Schenk hatten<br />

den Altar dotiert, so daß genügend Provision vorhanden war. Aber solches<br />

sei auch an anderen Altären geschehen, und einige der adligen Äbte hätten<br />

nach dem Vorbild der vornehmen Domkanoniker, die ihre Vikare hatten und<br />

unterhielten, dasselbe getan. Doch hätten sich die Konventualen nach der Rodeschen<br />

Reform über onere et insofentia seu immodestia der Vikare beschwert. Es sei<br />

aber schwer gewesen, dies abzustellen, und erst durch die Hand des Erzbischofs<br />

sei dies aufgehoben und die Altäre den Mönchen selbst übergeben worden<br />

(Cerdo BI. 25 r - 25\) Schon am 17. Februar 1424 hatte Erzbischof Otto von<br />

Ziegenhain auf Bemühen von Abt Johannes Rode die Inkorporation einer Präbende<br />

in den Allerheiligenaltar widerrufen und sie der Klosterkirche zurückgegeben<br />

(K Best. 210 Nr. 461 f.). Am 23. März 1439 inkorporierte Ludwig von<br />

Teck, Patriarch von Aquileja (t 1439), wegen der Unruhe, die durch die Seelenmessen<br />

dem Gottesdienst der Mönche erwuchsen, die Altäre der Abteikirchen<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> und <strong>St</strong>. Marien den Mönchskirchen. <strong>Die</strong> Mönche hatten die Altarpflichten<br />

zu übernehmen, für die Benefiziaten aber galt eine portio reservata. Betroffen<br />

wurden hierdurch die Altäre der hl. Jungfrau Maria, Allerheiligen, der<br />

hI. Elisabeth und der hl. Katharina (K Best. 210 Nr. 491 f. und Nr. 2202 BI. 29 r -<br />

33'). In der Folgezeit sind die Altaristen in den Quellen nicht mehr erwähnt<br />

(s. § 32,1).<br />

b. Kanzlei- und Verwaltungspersonal<br />

In der Benediktsregel gibt es keinen Hinweis dafür, daß irgendein Außenstehender<br />

an der Verwaltung des Klosters beteiligt sein sollte. <strong>Die</strong> Spitze jeder<br />

äußeren Sorge für die Gemeinschaft blieb in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> immer der Cellerar<br />

oder der darüber oder daneben stehende Propst (Obercellerar) (vgl. § 14,3 b<br />

u. d) die natürlich dem Abt untergeordnet waren. <strong>Die</strong> starke Erweiterung der<br />

wirtschaftlichen Aufgaben und die wachsende Schriftlichkeit, vor allem durch<br />

die mittelalterliche Gütermehrung, verlangte eine größere Personalhilfe. In der<br />

zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erscheint als Hilfe des Abtes ein Kaplan<br />

aus dem Konvent, dessen Wirkbereich offenbar sehr umfassend zu denken ist,<br />

von der Liturgie bis zu Fragen im äußeren Wirtschaftsbereich (vgl. § 14,3 s). Im<br />

13. Jahrhundert jedoch erscheinen Männer, die nicht zum Konvent gehören, in<br />

der Umgebung des Abtes und des Cellerars. Der scriba ist wohl mit dem Sekre-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!