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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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326 4. Verfassung<br />

von einigen großen Grundherrschaften mit geschlossenen Gebietsbezirken und<br />

zentraler Verwaltung von einem Haupthof aus (vgl. § 24,1). Vielleicht wegen<br />

schlechter Erfahrung mit Vögten und "weltlichen" Verwaltern ging man seit<br />

dem 13. Jahrhundert dazu über, einzelnen Konventsmitgliedern (Mönchen) die<br />

Verwaltung zu übertragen, die - befristet abgeordnet und jederzeit abrufbar -<br />

auf dem Haupthof residierten. <strong>Die</strong>se haben dort "private" Hauskapellen eingerichtet,<br />

die nicht in den Pfarrverband integriert waren. Wohl in Analogie zu<br />

ursprünglich selbständigeren und größeren "Außen-Konventen" mancher <strong>Benediktinerabtei</strong><br />

nannten sie sich "Propsteien".<br />

6. <strong>Die</strong> weitere Klosterfamilie<br />

<strong>Die</strong> Consuetudines des Reformabtes Johannes Rode (1421 -1439) (CCM 5<br />

S.301 Reg.) beinhalten auch Bestimmungen für Haus-, Wirtschafts-, Kanzlei-,<br />

Verwaltungs- und sonstiges Personal, sowie weitere Personenkreise, die Rode<br />

alle zur familia zählt bzw. familiares nennt. Sie können innerhalb und außerhalb<br />

der Klausur, auch außerhalb von Trier wohnen, nehmen aber, wenn möglich,<br />

am religiösen Leben der Abtei und an geistlichen Wohltaten (Memoria, Begräbnis<br />

etc.) teil. Der Personenkreis ist weit gezogen und reicht von der familia honesta<br />

et non superflua des Abtes, die zum Tisch des Abtes geladen werden können bis<br />

zu Angestellten, <strong>Die</strong>nern, Pächtern und Hörigen. Man kann sich den Umkreis<br />

der Personen, die in der Rodeschen Vorstellung zur familia gehörten, am besten<br />

in Form von konzentrischen Kreisen klar machen. Obwohl er das Wort in einem<br />

sehr besonderen Sinne für jene Personen gebraucht, die nicht durch eine profeßähnliche<br />

Verpflichtung zur Gemeinschaft gehörten, sind doch stillschweigend<br />

und selbstverständlich die innersten Kreise der Mönche, Konversen und Donaten<br />

und auch der Präbendare als ein fest umrissener Kern der familia zu betrachten.<br />

Dem Konvent der Mönche sind natürlich die gesamten Consuetudines gewidmet,<br />

aber auch der zweite, dritte und vierte Kreis ist dort eigens behandelt<br />

(CCM 5 S. 258 - 272; vgl. Becker XV S. 118 -123). Das Haus- und Wirtschaftspersonal<br />

und das Kanzlei- und Verwaltungspersonal, vielleicht auch die Altaristen,<br />

sind vor allem jene Leute, von denen Rode als familia oder familiares spricht.<br />

Sie sind in das religiöse Leben bei Prozessionen, beim Klang der Wandlungsglocke<br />

(CCM 5 S. 51 12 ,56 13 und passim) und in den Hausdienst beim Abt und<br />

Cellerar (ebd. 131 2 1.23, 166 15 , 195 27 ) einbezogen. <strong>Die</strong>ser Personenkreis ist aber<br />

offenbar sehr weit gezogen: da ist die familia honesta et non superflua des Abtes,<br />

die ebenso wie Gäste zum Tisch des Abtes geladen wird und wohl einem geachteten<br />

<strong>St</strong>and zugehört (ebd. S. 249 3 ) . Aber auch die familiares subditi, also die<br />

verschiedensten <strong>Die</strong>ner und Angestellten (ebd. S. 195 13 , aliis familiis) , vielleicht<br />

auch noch ehemalige Hörige oder Pächter (ebd. S. 75 24 , familiarium subditorum

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