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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. Klosterämter, Konvent und Jamilia 321<br />

erklärenden Vertrag der Eheleute Winand und Alina aus Euren, die über ihren<br />

eigenen und ihrer Kinder zukünftigen <strong>St</strong>and und Versorgung Bedingungen ausmachten,<br />

die einen monastischen Inhalt haben können oder noch eher ein ordensähnliches<br />

Leben als Pfründner umschreiben; der Begriff Konverse kommt<br />

dort allerdings nicht vor (MrhUB 3 S. 942 Nr. 1301, Mai 1255).1)<br />

In den Rodeschen Consuetudines machen die Konversen ein Noviziat durch,<br />

das denselben Inhalt wie jenes der Mönche hat; sie werden als Ordensleute<br />

behandelt und leben in voller Hingabe an Christus und unter Lösung jeder<br />

irdischen Bindung. Ihr offieium divinum ist genau geregelt und ihrer Bildung angepaßt:<br />

an <strong>St</strong>elle der Psalmen ein Pater noster-Offizium mit anderen einfachen Gebetsformen.<br />

Sie werden geistlich und aszetisch wie die Mönche betreut in Leben,<br />

Krankheit und <strong>St</strong>erben, für all das sind genaue Anweisungen gegeben. Aus dem<br />

Wortlaut und Inhalt der Texte kann geschlossen werden, daß die Konversen<br />

zumeist aus Volksschichten und Berufen geringerer Bildung und Erziehung kamen,<br />

wie zumal der lange Passus über das Fluchen nahelegt (CCM 5 S.264-<br />

267). Trotz einer großen Annäherung an die Vollmönche bleibt ein gewisser<br />

Abstand. Sie werden nie monaehi genannt, und ihre Profeß wird trotz desselben<br />

Inhalts nie als "feierliche" bezeichnet, im Offizium, Noviziat, Refektorium, in<br />

der Tracht und in der Zurückhaltung gegenüber dem Konvent und im Mitspracherecht<br />

sind sie deutlich von den Mönchen unterschieden. Sie sind also wirkliche<br />

Ordensleute und nehmen weitgehend am Konventsleben teil, stehen aber<br />

nicht auf gleicher <strong>St</strong>ufe mit den Mönchen. Zu diesem geistlichen Leitgedanken<br />

kommt in den Rodeschen Consuetudines noch ein zweiter, nämlich der Nutzen<br />

für das Kloster, ähnlich wie in der Kartause. Sie sind mit vielen äußeren Arbeiten<br />

und verhältnismäßig viel Eigenverantwortung betraut. Dem Cellerar schulden<br />

sie darüber strenge Rechenschaft. Erstaunlich ist eine <strong>Die</strong>nstleistung gegenüber<br />

den Mönchen, nämlich das Einfetten der Schuhe, das ausdrücklich den Mitkonversen<br />

nicht erwiesen werden soll. In der Profeßformel zeigt sich sehr klar ein<br />

feudaler Begriff der Hörig- und <strong>Die</strong>nstbarkeit, der sich eigenartig mit der religiösen<br />

Hingabe verbindet: pro timore domini lesu Christi et remedio animae meae ... Quod<br />

si ... me plena sui iuris auetoritate requirere et eoacte ae violenter in suum servitium revoeare<br />

(CCM 5 S. 272 11 ; vgl. zu allem Becker XV S. 119-121). - In der bursfeldischen<br />

Zeit lebte das Konverseninstitut in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> fort bis zum Ende des 16. Jahrhunderts.<br />

In den Totengedenken der Generalkapitelsrezesse wurden bis 1599<br />

vier Brüder gemeldet, als letzter Petrus Velen am 2. Mai 1599 (GKR 2 S. 280).<br />

1) S. Verbot des Erzbischofs Theoderich Il. von Trier, 1227, verheiratete Konversen<br />

und ihre Frauen aufzunehmen (MrhUB 3 S. 262 Nr. 326). Zu "Halbkonversen" vgl. K.<br />

HALLINGER, Ausdrucksformen des Umkehr-Gedankens (<strong>St</strong>udMittGBened 70. 1959)<br />

S. 173 -177. Am 20. April 1360 ist ein Coneman der conuers genannt, an dessen Sohn der<br />

Hof in Helfant verpachtet wird (K Best. 210 Nr. 336).

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