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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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320 4. Verfassung<br />

zum 6. September 1796 als Besorger der abteilichen Jurisdiktionalien genannt<br />

wird (K Best. 210 Nr. 2285 S. 268, 342, 350; Nr. 2250 S. 222; TA Ta 60/ 7). -<br />

In früherer Zeit wird procurator nicht für ein eigentliches Amt gebraucht, sondern<br />

für einen einzelnen, bestimmt umgrenzten Auftrag (K Best. 210 Nr. 2324 S. 87).<br />

4. Konversen, Donaten und Präbendare<br />

Das Wort conversus kommt in den Quellen des Klosters häufig vor, seme<br />

Bedeutung ist nicht in jedem Fall eindeutig. Mit einiger Sicherheit kann gesagt<br />

werden, daß es bis wenigstens ins 12./13. Jahrhundert für Mitglieder des älteren<br />

Konverseninstituts gebraucht wurde, also für Mönche, die sich als Erwachsene<br />

zur conversio entschlossen hatten und als Vollmönche galten. Solcher Art können<br />

manche Konversen aus den Monaten Januar und Februar sein, die im Nekr. Eu<br />

von 1482 in der Spalte des Konvents stehen. Sie scheinen vom Schreiber aus<br />

einer älteren Vorlage übernommen worden zu sein, während die Konversen von<br />

Monat März an in der zweiten Spalte der famiiia (Kleriker und Laien verschiedenster<br />

Art) eingeordnet sind; auch hier kann es sich bei manchen um solche des<br />

älteren Instituts handeln. Wahrscheinlich hat sich der erste Schreiber von Nekr.<br />

Eu durch eine jüngere Nekrologvorlage zu diesem Wechsel bestimmen lassen,<br />

als ihm klar wurde, daß es sich dort vielfach um Konversen handelte, wie er sie<br />

zu seiner Zeit erlebte, eben um solche des jüngeren Konverseninstituts, die<br />

eine andere Rechts- und Lebensform hatten als die Vollmönche. 1 ) Daß es in<br />

<strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> bis ins 12./ 13. Jahrhundert Konversen als Vollmönche gab, wird<br />

durch den Nekrologvergleich bestätigt. Mönche, die im Nekr. Eu nur als monachi<br />

bezeichnet werden, sind in den Nekr. E, Mx b und Bo als conversi gekennzeichnet,<br />

z. B. Adalbert 21. März, Emberich 19./20. Juli, Rorich 16. August, umgekehrt<br />

sind conversi im Nekr. Eu (2. Sp.) in anderen Nekrologen als conversi monachi charakterisiert,<br />

z. B. Rorich 7. Januar, Volmar 12. April, Amelrich 13. Oktober (allerdings<br />

nur in Mx b vermerkt).<br />

Wie in vielem anderen so ordnete Abt Johannes II. Rode diesen Punkt der<br />

Klosterverfassung mit Hilfe der ihm wohlbekannten Kartäuserstatuten. <strong>Die</strong><br />

Konversen sind dort durchaus als Ordensleute geschildert, aber nicht als Mönche.<br />

Damit wurden die Unklarheiten über die Konversen oder Halbkonversen,<br />

wie sie vorher bestanden hatten, beseitigt. Erwähnt sei hierzu eine conversa Sara,<br />

die dem Kloster ein Legat vermacht hatte ( S Hs. 28 BI. 37\ 14. Jh.); sie gehörte<br />

wohl zu den Halbkonversen und war als Wohltäterin dem Konvent mehr oder<br />

weniger fest verbunden. Noch offensichtlicher gilt dies für den nur schwer zu<br />

1 ) Vgl. K. HALLING ER, Woher kommen die Laienbrüder? (AnnOrdCisterc 12. 1956)<br />

bes. S. 48 - 56.

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