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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. I-Josterämter, Konvent und f amilia 319<br />

s. Der Kaplan des Abtes<br />

Vom 12. bis ins 14. Jahrhundert erscheinen Mönche als Kapläne des Abtes.<br />

Ihre Funktion ist ähnlich derjenigen eines Sekretärs, vergleichbar dem heutigen<br />

Bischofskaplan. <strong>Die</strong> Voraussetzung dazu war eine gute Eignung und Ausbildung<br />

für die Aufgaben, die in mannigfacher Weise in der Liturgie und in der inneren<br />

und äußeren Leitung des Klosters den Abt betrafen und zu denen er eine persönliche<br />

Hilfe brauchte. Damit aber war es auch eine Vertrauensstellung, die in<br />

der klösterlichen Verfassung nicht amtlich vorgesehen war, die aber den betreffenden<br />

Mönch bestens für ein höheres Amt schulte, so daß einige Kapläne<br />

später zu Äbten gewählt wurden (s. § 28: Godfried 1., Alexander, später vielleicht<br />

noch Gangolf Alderborn). In Abt Rodes Consuetudines (CCM 5 Reg.) ist der<br />

Kaplan bei den liturgischen Funktionen ständig an der Seite des Abtes. Man<br />

kann mit Recht annehmen, daß das Amt bis dahin noch von einem der Mönche<br />

besetzt wurde, während von dieser Zeit an der Abt zur Hilfe für die Verwaltungsaufgaben<br />

auf andere Kräfte zurückgriff (s. § 14,6 b), seit Ende des 14.<br />

Jahrhunderts fast immer auf Weltpriester (bisweilen Präbendare), auch Laien; nur<br />

der spätere Abt Gangolf Alderborn ist wohl Kaplan seines Vorgängers gewesen.<br />

t. Der Sekretär des Konvents<br />

<strong>Die</strong>ses Amt entstand in seiner Eigenart (Wahl durch den Konvent) erst spät<br />

im 18. Jahrhundert, vermutlich als Sprecher des Konvents gegenüber den Äbten,<br />

die zu selbstherrlich regiert hatten, aber wohl auch unter dem Einfluß der Aufklärung<br />

und ihrer Betonung gemeinschaftlicher Mitverantwortung. Der erste Sekretär<br />

Quintin Werner (vgl. § 29,22) wurde so im Interregnum nach dem Tode<br />

von Abt Adalbert Wiltz gewählt; auch die Nachfolger wurden gewählt.<br />

u. Sonstige Ämter oder <strong>Die</strong>nste innerhalb des Klosters<br />

Klosterämter, die in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> vorhanden waren, zu denen aber In den<br />

Quellen keine Mönche namentlich genannt werden, sind der vestiarius, der Aufseher<br />

über die Kleiderkammer, und der custos vini, der Kellermeister. <strong>Die</strong> Rodeschen<br />

Consuetudines beschäftigen sich mit ihnen und geben ein eigenes Kapitel<br />

über den Vestiar, dem aus den Konversen, Oblaten oder Klosterangestellten<br />

Hilfen gegeben werden sollen (CCM 5 S. 229 - 232, Reg. s. v. vestiarius).<br />

1784 wurde in der Person von P.Johannes D'Avis ein iurisdictionarius seu procurator<br />

bestellt, wohl aufgrund erzbischöflicher Anordnung. Ähnlich scheint es sich<br />

mit P. Modestus Klerren verhalten zu haben, der vom 27. September 1790 bis

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