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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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318 4. Verfassung<br />

nigung geschehen dürfe, bei weiter Entfernung sogar mit gesiegeltem Brief.<br />

Prior Johannes Bracht erbaute mit Unterstützung seines Abtes zwischen 1486<br />

und 1496 einen eigenen Bibliotheksbau (vgI. § 3,4 c) und sorgte für den Bücherbestand.<br />

Er kann so als erster bekannter Bibliothekar gelten. Als <strong>Die</strong>nstbezeichnung<br />

finden wir hier und da librarius bzw. magister librarius, ohne daß die Aufgabe<br />

näher bezeichnet werden kann (s. § 5,1 d). Der Mönch Martin Koerens, der um<br />

die Mitte des 16. Jahrhunderts den heute noch vorhandenen Bibliothekskatalog<br />

abgeschrieben hat, stand wohl irgendwie mit der Bibliothek in Verbindung, kann<br />

aber kaum Bibliothekar gewesen sein (vgI. Montebaur S. 39 f.). In der Vorbereitung<br />

zur Wahl des neuen Abtes am 3./4. November 1727 verlangte der Konvent<br />

die Einsetzung eines Bibliothekars, doch heißt es unmittelbar dazu, ein solcher<br />

sei eingesetzt; es handelte sich also wohl um eine Sicherung für die Weiterführung<br />

dieses Amtes (TBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 54"). Im 18. Jahrhundert sind denn<br />

auch Namen von Bibliothekaren bekannt (s. § 29,18).<br />

q. Der Archivar<br />

Bis ins 17. Jahrhundert lag die Sorge für die klösterlichen Urkunden offenbar<br />

beim Abt selbst, sie wurden bei ihm aufgehoben. Ebenso wie für die Bibliothek<br />

forderte der Konvent in der Vorbereitung auf die Wahl des neuen Abtes schon<br />

am 27. Oktober 1727 die Einsetzung eines Archivars; einen solchen habe es<br />

bisher nicht gegeben (TBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 54 r "). Tatsächlich erscheinen<br />

auch bald die Namen von Mönchen, die das Archiv betreuen (vgI. § 29,19). Eine<br />

eigentliche Ernennung ist zu Anfang nicht vermerkt, aber ihre ordnende und<br />

schriftlich festlegende Tätigkeit läßt keinen Zweifel an ihrem dienstlichen Auftrag.<br />

Es halfen dabei auch andere Mitbrüder (s. § 30: Ämilianus Reichman).<br />

r. Der Kämmerer<br />

<strong>Die</strong> Bezeichnung camerarius ist in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> im 14. und im beginnenden 15.<br />

Jahrhundert zu finden. Seine Aufgabe ist die Verwaltung all dessen, was zum<br />

täglichen Bedarf nötig war, die Aufsicht über die Einnahmen und Ausgaben an<br />

Naturalien und Geld, aber auch etwa über die Memorialverpflichtungen (s. § 30:<br />

Cono von Montfort). In der Zeit Rodes verschwand dieses Amt oder ging in<br />

den Ämtern des Cellerars, des Speichermeisters und anderen <strong>Die</strong>nsten auf. Dem<br />

Kämmerer stand wohl immer ein <strong>St</strong>ab von Mitarbeitern zur Verfügung (S Hs.<br />

28 BI. 39 r Mathie famuli domini kamerarii).<br />

Über dem Kämmerer zugeordnete Lehnsleute (jeodales ) vgI. § 27.

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