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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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316 4. Verfassung<br />

Elemosynar oblag, die Speisen zu sammeln, die vom Tisch der Mönche übrigblieben,<br />

und sie den Armen, vor allem im Hospital, auszuteilen. Den Wöchnerinnen<br />

soll er täglich ein Weißbrot und ein Viertel Wein als Präbende zu Ehren<br />

der Jungfrau Maria geben. Dem Abt wurde bei Tisch eine doppelte Portion<br />

gegeben, deren eine für die Armen bestimmt war (CCM 5 S. 201 13 - 18 ). Das<br />

Amt des Elemosynars wurde, wenn es zwei Cellerare gab, vom Subcellerar ausgeübt.<br />

In der Neuzeit scheint das Amt ganz in die Hände des Cellerars übergegangen<br />

zu sein (s. § 30: Bartholomäus Hasbron); dies hatte seine Wurzeln schon<br />

in den Rodeschen Anweisungen für den Cellerar.<br />

m. Der Hospitalar<br />

Das <strong>St</strong>. Nikolaushospital ist von Abt Ludwig gestiftet (Cerdo BI. 21; Brower-<br />

Masen, Metropolis 1 S. 409; vgI. oben § 3,5). Ablaßbriefe für die Kapelle aus<br />

den Jahren 1274 und 1284 zeigen, daß das Spital schon in den frühen Jahren<br />

seiner Regierung entstanden ist (S Hs. 28 BI. Sv - 6). Dem entsprechen die<br />

Amtsdaten des erstgenannten Hospitalars Berward. Das Hospital war sicher zunächst<br />

für die Kranken und Alten der <strong>St</strong>. Mattheiser Orte gedacht, vielleicht<br />

auch für die Pilger, jedenfalls aber bald auch als Heim für die Präbendare, für<br />

die Abt Johannes Rode eine Ordnung gab, ohne indes das Hospital zu erwähnen<br />

(CCM 5 S. 271 f.). Als hospitalarii werden Mönche bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts<br />

aufgeführt. Es bleibt unklar, wer von da an mit der Sorge um die<br />

Bewohner betraut war. Es scheint, daß dies verschiedene Ämter betraf, sicher<br />

den Elemosynar und wohl auch den übergeordneten Cellerar. In der zweiten<br />

Hälfte des 17. Jahrhunderts liegt die Inspektion des Hospitals beim Abt und<br />

dem Konvent. Es gibt aber einen dispensator für die unmittelbare Sorge im Hause,<br />

der jährlich Rechenschaft ablegen muß; zeitweise ist dieser ein weltlicher Angestellter<br />

(TA DVH, A4, Akten 2, Fasz. VI; GKR 3 S.70). Im 18. Jahrhundert<br />

war schließlich der Prior mit der Verwaltung des Hospitals beauftragt (KPr BI.<br />

142 v ; TA Ta 43/3, zu 1782-1790: Provisor).<br />

n. Der Infirmar (Siechmeister)<br />

Für die Betreuung der Kranken ist in der Regula Benedicti ein eigener Bruder<br />

vorgesehen. In <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> finden wir im 10. Jahrhundert einen Mönch Geroard,<br />

der höchstwahrscheinlich Arzt gewesen ist, aber die Offizialbezeichnung<br />

"Infirmar" kommt erst zu Ende des 13. Jahrhunderts vor. <strong>Die</strong> Rodeschen Consuetudines<br />

(CCM 5 S. 205 - 207) beschreiben die Pflichten, die sich neben den<br />

Sorgen für den Leib und die Reinlichkeit der Krankenzellen und -geräte auch

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