08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 14. Klosterämter, Konvent und familia 313<br />

Abt Johannes Rode gab eine eingehende Amtsbeschreibung und unterschied<br />

einen cantor maior und einen minor, neben diesen gab es die wöchentlich wechselnden<br />

cantores hebdomadarii (CCM 5 S. 171-175). Der cantor maior hatte die Gesamtverantwortung<br />

und übte das Amt zusammen mit dem minor, der ihn auch bei Abwesenheit<br />

vertrat, an allen größeren Festen und bei besonderen Gelegenheiten aus.<br />

Rode gab darüber genaue Anweisungen: feste Plätze im Chor, Aufbewahrung der<br />

Chorbücher in einem besonderen Schrank (armarium librorum cantualium), Aufstellung<br />

der <strong>Die</strong>nsttafeln der verschiedenen Wochendienste, Mitteilung der eingegangenen<br />

Totenmeldungen im Kapitel. Zur Erleichterung war der cantor maior vom<br />

Lektorendienst im Chor und vom Wochendienst als Kantor befreit, der minor nur<br />

vom Wochendienst als Kantor. Im 17. Jahrhundert war der Kantor auch vom Hebdomadar-<br />

und vom Assistenzdienst bei der Messe ausgenommen; wenn er die Passion<br />

sang, erhielt er einen Becher Wein (KPr BI. 139"). Es ist nicht immer möglich<br />

zu unterscheiden, wer von den vielen als Kantoren bezeichneten Mönchen cantor<br />

maior (primarius), wer minor (succentor) war. Wahrscheinlich hatte der erste Kantor<br />

eine ganze Reihe sangeskundiger Brüder zur Verfügung, eine schola, aus der er je<br />

nach Bedarf Hilfen oder Ersatzkantoren nehmen konnte.<br />

Eine Orgel ist erst unter Abt Petrus II. Weis (1566 - 73) bezeugt; bald darauf<br />

wurde unter Abt Johannes VII. Keil (1599 -1612) eine zweite größere gebaut<br />

(s. § 3,2 d). Von da an sind etliche Mönche als Organisten bekannt, aber es<br />

handelt sich kaum um ein eigentliches Amt. <strong>Die</strong> Aufsicht unterstand wohl dem<br />

ersten Kantor, der geeignete Mönche aus dem Konvent für gewisse Zeit oder<br />

von Fall zu Fall zu diesem <strong>Die</strong>nst einteilte.<br />

h. Der Novizenmeister<br />

In der älteren Zeit ist kein eindeutiger Beleg für den Novizenmeister vorhanden.<br />

Magister bezeichnet sicher in der älteren Überlieferung ein Amt, das mit der<br />

Unterrichtung der Klosterjugend zu tun hat, scheint aber eher eine Aufgabe<br />

der Wissensvermittlung in der Klosterschule als die in der Regula Benedicti<br />

vorgesehene Prüfung und Hinführung zur monastischen Profeß zu meinen. Indes<br />

ist nicht ausgeschlossen, daß die im Hochmittelalter erwähnten magistri zugleich<br />

auch die Novizen zu betreuen hatten. Da wir seit dem Beginn des 12.<br />

Jahrhunderts mit der Einführung der hirsawschen Konstitutionen zu rechnen<br />

haben, die ausführlich über die Novizen und den magister novitiorum handeln,<br />

dürfen wir den hochmittelalterlichen magister auch als Novizenmeister verstehen.<br />

In den Rodesehen Consuetudines sind die Kapitel über Novizenmeister und<br />

Novizen die ausgedehntesten aller Ämterbeschreibungen; Rode greift dabei stark<br />

auf den kluniazensischen Liber ordinarius von <strong>St</strong>. Jakob in Lüttich zurück (CCM<br />

5 S. 176 -193). Man merkt hier und in seinen übrigen Schriften, welch entschei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!