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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. Klosterämter, Konvent und Jamilia 311<br />

Speicherregister von P. Franziskus Heyman sind 1757 (offenbar eine Nachschrift<br />

aus dem früheren Original) 29 Höfe, 10 Mühlen und das Wirtshaus beim Kloster<br />

aufgeführt (K Best. 210 Nr. 2229). Es ist schwierig, die Aufgaben und Tätigkeiten<br />

des Speicher meisters jeweils von denen des Cellerars oder des Küchenmeisters<br />

zu unterscheiden, sie scheinen denen eines Subcellerars sehr zu gleichen.<br />

Der am 8. August 1532 und am 22. September 1533 als Zeuge im Schöffenweisturn<br />

der Vogtei von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> erwähnte Speichermeister <strong>Matthias</strong> von<br />

Wittlich (K Best. 210 Nr. 842) ist nicht als Mönch nachzuweisen und dürfte ein<br />

Laie gewesen sein.<br />

f. Der Sakristan (custos) thesaurarius ) - Magister tumbae<br />

Ausdrückliche Erwähnungen des Sakristanamtes in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>, das zugleich<br />

die Sorge für die Reliquien und den Kirchenschatz umfaßte, sind aus dem<br />

beginnenden 12. Jahrhundert bekannt. 1131 erschlich sich ein fremder Mönch<br />

das Vertrauen des Konvents, wurde zum custodis adiutor deputatus und versuchte,<br />

in den nördlich an die Kirche anschließenden oberen Schatzräumen Reliquien<br />

zu stehlen (MGH SS 8 S. 230). Ungefähr aus gleicher Zeit stammen ein reiches<br />

Inventar von Kirchengeräten und eines von Pachtzinsen für die Sakristei, eingetragen<br />

im 12. Jahrhundert in ein Evangeliar des 10./11. Jahrhunderts (s. § 5,2<br />

Nr. 18). Der Sakristan hatte die umfassende Sorge für den Kirchbau und seine<br />

Einrichtung, einbegriffen die Reliquien. Hierfür standen ihm besondere Einkünfte<br />

bzw. Güter zur Verfügung. Ein <strong>St</strong>reit zwischen dem Sakristan Heinrich<br />

von Rodenmacher (s. § 28: Abt Heinrich I.) und seinem Abt zeigt, wie leicht<br />

sich solch ein Fonds selbständig machen und zur Pfründe ausarten konnte;<br />

Erzbischof Balduin griff schlichtend ein. Um 1400 wurde noch eine Einnahme<br />

aus einem Garten dem Magister tumbae bzw. dem custos zum Unterhalt der Lampen<br />

am <strong>St</strong>. Mattruasaltar zugewiesen, anderes aber dem Abt für die Mühen und<br />

Ausgaben zur Kirchenausstattung (T Hs. 1660/ 359 BI. 8 v -10) .<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung des Küsteramtes wird durch das Vorhandensein eines eigenen,<br />

persönlichen custos-Siegels unterstrichen (vgI. § 18). <strong>Die</strong> Aufgabe des Thesaurars<br />

als des Hüters der Reliquien führte nach dem Beginn der <strong>St</strong>. Mattruaswallfahrt<br />

zur Schaffung eines gesonderten Amtes des Magister tumbae, das auch<br />

über eigene Offizialgüter verfügte (K Best. 210 Nr. 285, zum Jahr 1357). Aber<br />

anscheinend hat es sich nur bis ins 14. Jahrhundert erhalten; denn im 15. Jahrhundert<br />

gehörte die Ausstellung von Pilgerzeugnissen mit Siegel wieder zur<br />

Amtspflicht des custos ecclesie beati mathie (Kloos S. 18 Anm. 10; S Hs. 112 BI. 10 v ;<br />

vgI. Hau, <strong>Die</strong> Heiligen S. 68-72).

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