08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 14. Klosterämter, Konvent und f amilia 309<br />

die insgesamt nichts anderes sind als die Vertretung des Priors (CCM 5 S. 165 f.).<br />

Er hat indes keinen besonderen Platz im Chor, wohl aber sind eine Reihe festa<br />

semiduplicia aufgeführt, an denen er das Offizium hält. Eine eigene Aufgabe ist<br />

ihm noch übertragen: die Aufsicht über die Bibliothek (s. § 14,3 p).<br />

d. Der Cellerar (Kellner)<br />

Das Amt des Cellerars ist von der Mitte des 11. Jahrhunderts an bis zur<br />

Säkularisation in den Quellen faßbar, aber sicher schon seit dem 10. Jahrhundert<br />

in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> vorhanden, da es für die Benediktsregel wesentlich ist. In älterer<br />

Zeit unterstand der Cellerar offenbar dem Propst (s. dort). 1168 kontrollierte er<br />

oder der Propst die Einhaltung eines Erbpachtvertrages (MrhUB 1 S. 708<br />

Nr. 652). Für die örtlich und sachlich ausgedehnten Tätigkeitsbereiche brauchte<br />

der Cellerar vielfache Hilfe. Johannes Rode hat dies organisatorisch geregelt,<br />

indem er das Amt im allgemeinen von zwei Celleraren verwalten ließ und diesen<br />

entsprechende <strong>Die</strong>nstzeiten und Anweisungen zuteilte, wie er überhaupt als erster<br />

eine <strong>Die</strong>nstbeschreibung gab (CCM 5 S. 166-168). Danach unterstanden<br />

dem Cellerar sämtliche Ämter wirtschaftlicher Art vom Refektorar bis zum Infirmar,<br />

er hatte die Oberaufsicht über das Gesinde, die Verantwortung für den<br />

gesamten leiblichen Unterhalt des Konvents und der familia, für die Gebäude<br />

und den Besitz. Er hatte darüber Inventare und täglich Ausgaben- und Einnahmenregister<br />

zu führen, monatlich auch vor dem Abt und einigen Brüdern Rechenschaft<br />

zu geben. <strong>Die</strong> Gäste empfing zwar der Prior, aber er hatte alles<br />

vorzubereiten. In besonderer Weise übertrug ihm Rode die Speisung der Armen.<br />

Bei Rode scheint der jüngere (minor) von beiden Celleraren dem anderen<br />

untergeordnet gewesen zu sein. <strong>Die</strong> Doppelung der Cellerare ist in der Folgezeit<br />

daran festzustellen, daß oft zu gleicher Zeit zwei Mönche in der Ämterliste<br />

erscheinen, von denen der eine dann oft , als subcellerarius, oeconomus, locum tenens<br />

oder ähnlich gekennzeichnet ist.<br />

Im 15./16. Jahrhundert sind die Cellerare ständig mit begleitenden Brüdern<br />

oder Laien (Schultheiß, Schreiber) auf den Jahrgedingen und Begehungen der<br />

Grundherrschaften zu finden; die Sorge um die Grundbesitz und die Rechte ist<br />

von da an gut bezeugt und dauert an (vgI. § 24,1 c; K Best. 210 Nr. 2235 S. 27 f.,<br />

227, 229, Rechnungsführung).<br />

Im 17. und 18. Jahrhundert wurden den Celleraren und auch dem Küchenmeister<br />

manche Dispense gewährt: Befreiung von vielen Chorpflichten, Unterhaltung<br />

mit Gästen (KPr BI. 137 r v , 145). <strong>Die</strong> Visitatoren der Bursfelder Kongregation<br />

waren demgegenüber eher kritisch. 1741 verlangten sie, der Cellerar solle<br />

nicht nur nominalis, sondern realiter Cellerar sein wie in den anderen nostris bene<br />

regulatis monasteriis, sie forderten die Führung mehrerer unterschiedlicher Register

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!