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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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308 4. Verfassung<br />

Verwaltung des Hospitals - P. Maurus Wingers capitulariter von Abt Feiden zum<br />

Prior bestellt worden war. Das geschah auch am 26. März, und der Prior wurde<br />

dann conventualiter in den Chor geführt, wo er vom Abt more solito benediziert<br />

wurde (KPr BI. 142\ 148). Nach den Auseinandersetzungen um das Rottenfeldtsche<br />

Testament zu Ende des 17. Jahrhunderts erwuchs dem Prior auch die<br />

Aufgabe des Provisors für das Nikolaushospital zu, die er im ganzen 18. Jahrhundert<br />

zu übernehmen hatte (s. § 15,1).<br />

b. Der Propst (praepositus)<br />

<strong>Die</strong>ses Amt ist seit 1168 in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> nachzuweisen und blieb bis zur<br />

Rode-Zeit erhalten. Es ist offenbar wie in <strong>St</strong>. Maximin ein Überbleibsel aus der<br />

gorzisch-lothringischen Überlieferung und hatte wirtschaftliche Aufgaben (vgl.<br />

Becker XV S. 200 f.). Der Titel Propst wurde indes auch im Wirtschaftsgefüge<br />

von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> in einer oft unbestimmten Weise für den Vertreter der Abtei in<br />

einem Wirtschaftsmittelpunkt oder einem abhängigen Kloster verwendet (vgI.<br />

§ 14,5c). Abt Rode versuchte in seinen Consuetudines, das Amt zu bestimmen,<br />

aber deutlich empfindet man die Verlegenheit, in die er dabei gerät. Er verweist<br />

in einem einzigen Satz im Anhang der Abtskapitel auf Kapitel 65 der Benediktsregel<br />

(CCM 5 S. 131 24 , 161 19 f.) und überlegt gar nicht, daß der dort genannte<br />

praepositus nichts anderes ist als der Prior des Klosters; der Bedeutungswandel<br />

des Wortes ist ihm nicht bewußt geworden. Er reiht ihn in die Hierarchie der<br />

Gemeinschaft ein, indem er ihm wie dem Prior und Subprior einen besonderen<br />

Platz im Chor auf der rechten Seite gleich nach dem Abt anweist (CCM 5 S. 94 8 )<br />

und ihm auch sonst Vorrang einräumt (vgI. ebd. Reg. s. v. praepositus).<br />

Der Propst kann auch wie Prior und Cellerar Anlaufstelle sein, wenn ein<br />

Bruder etwas gegen den Abt vorzubringen hat (ebd. S. 252 6 - 8 ) . Insgesamt beinhaltet<br />

aber das Amt des Propstes wirtschaftliche Aufgaben, bündig ausgedrückt<br />

im allgemeinen Ämterkapitel: Quibusdam magis ardua quantum ad res exteriores et<br />

temporales) et illa praeposito et cellerariis cum sibi deputatis) aliis vero spiritualia) utpote<br />

pn'ori) subpriori et ceteris oJftciatis interioribus) exercenda committit (ebd. S. 94 1 - 3). Der<br />

letzterwähnte Propst in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>, Petrus von Erpel, ist offenbar eine praktische<br />

Auswirkung der Ämtertheorie Rodes. Mit dessen Tode verschwindet das<br />

Amt im Hause; die Cellerare genügten.<br />

c. Der Subprior<br />

Der Subprior war in allem Hilfe und Vertreter des Priors. E rst unter Abt<br />

Johannes Rode hören wir von Mönchen, die zu diesem Amt bestimmt sind;<br />

Rode gab auch in einem Kapitel die Beschreibung der Pflichten und Vorrechte,

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