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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 14. Klosterämter, Konvent und Jamilia 307<br />

3. <strong>Die</strong> Ämter im Konvent<br />

a. Der Prior<br />

Als Vertreter des Abtes wird in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> - <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> seit der Mitte des<br />

12. Jahrhunderts (1150, 1189) der Prior genannt; von einem D ekan ist nichts<br />

berichtet, doch kann dies an dem Mangel an Quellen liegen. <strong>Die</strong> Erwähnung<br />

der ersten Prioren fällt deutlich in die Zeit, in der <strong>St</strong>. E ucharius die hirsauischen,<br />

kluniazensisch bestimmten Gewohnheiten angenommen hatte. Dazu paßt es,<br />

daß 1181 gleich zwei Prioren zu gleicher Zeit genannt werden, von denen der<br />

letzte ein claustralis prior ist; das erinnert an Cluny. Schon um 1150 sind sogar drei<br />

Prioren als Zeugen genannt, wobei der dritte allerdings schwierig zu erklären ist.<br />

Es ist aber auch möglich, daß hierbei Prioren anderer Trierer Klöster hinzugezogen<br />

wurden. 1 )<br />

Abt Johannes Rode regelte die <strong>St</strong>ellung und die Aufgabe des Priors umfassend:<br />

Er ist der Vertreter des Abtes für das gesamte Gemeinschaftsleben in<br />

Haus und Kirche (CCM 5 S. 161-164). Ihm unterstehen die spiritualia, dem<br />

Cellerar die temporalia (ebd. S. 94 1 - 2 ,161 13 ) . Im Chor hat er seinen Sitz auf der<br />

linken Seite gegenüber dem Abt und wird wie der praepositus und der Cellerar<br />

vom Abt selbst installiert und gesegnet (ebd. S. 94 8 - 16 ) . Ihm sind auch eine<br />

Reihe festa duplicia zugeteilt, an denen er das Offizium zu halten hat. Als Aufgaben<br />

des Priors werden im einzelnen vermerkt die Einführung der Gäste, die<br />

Glockenzeichen bei Tisch und zum Chor, die Anweisungen zur Arbeit und zum<br />

Spaziergang, Dispense, Besserung von Fehlern, Vermittlung bei Uneinigkeiten,<br />

Beichthören der Mönche, Vollzug der Disziplin. Alles ist aber so eingerichtet,<br />

daß das Hirtenamt des Abtes nicht beeinträchtigt wird, umgekehrt ist diskret<br />

dafür gesorgt, daß die Autorität des Priors im Blickfeld der Öffentlichkeit keinen<br />

Schaden leidet, auch wenn der Abt subsidiär eingreifen muß, falls Beschwerden<br />

über den Prior an ihn gelangen (vgl. Becker XV S. 146 -148). Ein Beispiel der<br />

geistlichen und tröstenden Sorge für die Mitbrüder ist der Prior und spätere<br />

Abt Eberhard IV von Kamp mit seinen sermones, Kapitelsansprachen und Einzelbetreuung<br />

(vgl. Becker XXXVI S. 350-354).<br />

In der Bursfelder Zeit blieb dieses Bild des Priors insgesamt dasselbe wie<br />

unter Rode und wurde von den Visitatoren im 17. und 18. Jahrhundert immer<br />

neu angemahnt. 2) Neu war aber, daß der Konvent vor der Abtswahl im Jahre<br />

1700 am 12. Februar forderte, der Prior solle per vota decisiva gewählt werden,<br />

nachdem schon 1665 - wohl bedingt durch die Unruhe im Konvent wegen der<br />

1) MrhUB 1 S. 617 f. Nr. 559, S. 708 Nr. 652; 2 S. 135 f. Nr. 99 f.<br />

2) S H s. 26 Rez. 1671 S.3 und 8, und weitere bis Rez. 1768 S. 7; der Rez. 1764 S. 2<br />

nennt den Prior mater conventus.

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