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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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306 4. Verfassung<br />

dener Zugaben an Speise und Trank in fünf Punkten eine wichtige Rolle, zudem<br />

auch um Rekreationen, Spaziergänge nach Benrath oder Langsur und um Tischgespräche<br />

zu bestimmten Zeiten und Festen. <strong>Die</strong> Visitatoren verlangten am 25.<br />

Januar 1751 für den Konvent vinum purum potabi/e, nicht Wein von der Obermosel<br />

und der Sauer (S Hs. 26 Rez. 1751 S.3). Für den Tisch spielte als Maß der<br />

sryphus, der Weinkrug für eine Mönchsgruppe (seniores, Nichtpriester, iuniores) ,<br />

eine Rolle. Zur Zeit des Abtes Modestus Manheim waren die einzelnen Krüge<br />

umgegossen und größer als unter Abt Cyrill Kersch (KPr BI. 139 r , 145 v -146) .<br />

Bei der Visitation von 1741 verordneten die Äbte mit Verwunderung über den<br />

bisherigen Brauch, daß die Notwendigkeit für die Kranken nicht more mendicantium<br />

aus Spenden oder Meßstipendien, sondern aus Einkünften zu besorgen<br />

selen.<br />

Gab es im 15. Jahrhundert weithin heftigen <strong>St</strong>reit um den esus carnium, so<br />

finden wir bei Abt Johannes Rode eine gemäßigte Einstellung: nie Fleischgenuß<br />

im Refektorium, aber bestimmte Möglichkeiten dafür außerhalb dieses Raumes;<br />

auch verpflichtete diese Abstinenz nicht unter schwerer Sünde, es sei denn, die<br />

Übertretung geschehe aus Verachtung (vgl. Becker XV S. 58 f., 129). Ob die<br />

Ausgaben für Fleisch in einem Rechnungsbuch um 1549/ 50 für den Konvent<br />

oder diefami/ia bestimmt waren (K Best. 210 Nr. 2235 S. 48-50), läßt sich nicht<br />

klären. Aber zu Anfang des 16. Jahrhunderts, so teilt P. <strong>Matthias</strong> Cerdo deutlich<br />

mit: Quando enim conventui carnes erant dandae et coctae (Cerdo BI. 42 r ). Der Mittwoch<br />

blieb aber immer Abstinenztag, was noch 1777 vom Bursfelder Generalkapitel<br />

eingeschärft wurde (GKR 3 S. 407). <strong>Die</strong> Visitationsrezesse unter den Äbten<br />

Modestus Manheim und Adalbert Wiltz setzten sich für bessere Kost an Fleisch<br />

und Fisch ein: an Nichtfasttagen offa (Klöße), Salate und zwei Portionen Fleisch,<br />

an Fasttagen Eier und Fisch mit Käse anstatt Fleisch, im Advent zu den collationes<br />

abwechselnd Käse und Butter, an Festen 1. und 2. Klasse wegen des Chordienstes<br />

und der Beichte offa, Gemüse, Ochsen fleisch gekocht oder doppelter Braten<br />

und besserer Wein, auch bei besonderer Mühe solacia an Speise; 1751 wurde an<br />

<strong>St</strong>elle von <strong>St</strong>ockfisch und piscis albus besserer Fisch verlangt, 1764 zusätzlich an<br />

den festa prioris eine Portion, an den festa abbatis 2. classis zwei Portionen und an<br />

1. classis drei Portionen, jedesmal mit einem sryphus Wein. Um 1700 gab es in<br />

der Fastenzeit wochentags similagines (ein Brotgebäck aus Roggen?), mittwochs<br />

und freitags aber nur Brot, im Advent zur collatio nur Käse und Äpfel; unverhofft<br />

ließ der Abt manchmal bei ieiunium regulare eine Schüssel gebacken todenbrintge'0<br />

lebkuchen, Eyercorck oder Eyerkrantz aus der Abtei schicken. Abt Andreas Welter<br />

ordnete gleich nach der Wahl an, daß montags gekochtes Fleisch mit Soße oder<br />

Braten zugefügt werde (S Hs. 26 Rez. 1741 S. 2f., 6f., 15, Rez. 1751 S. 3, Rez.<br />

1764 S. 3; KPr BI. 13sr, 20P, 21 7').

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