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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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302 4. Verfassung<br />

Klosters, wurde aber von Erzbischof Egbert monachico habitu bekleidet. Bei den<br />

Oblaten Burchard (vor 1006) und Martin (zw. 1006 -1 023) könnte es sich um<br />

ärmere Kinder handeln. Der gelehrte Theoderich (1006) aus Trier, der aus Burgund<br />

in die Heimatstadt zurückkehrte, und noch Lambert von Lüttich (1183-<br />

1189), der in der Trierer Fleischstraße aufgewachsen war, scheinen aus dem<br />

Bürgertum gekommen zu sein. Vom 12. Jahrhundert an mehren sich Andeutungen<br />

und Zeugnisse, daß der Konvent gemischtadelig war. <strong>Die</strong> Familienherkunft<br />

zu bestimmen, ist oft nicht möglich. Ein Überblick über die Personallisten ergibt<br />

jedenfalls, daß im 14. Jahrhundert die Mönche überwiegend dem ministerialischen<br />

Adel und dem städtischen Patriziat entstammen. Es kommen erzbischöfliche<br />

Ministerialen vor, z. B. Ordulf Howas (1312), möglicherweise schon im 12.<br />

Jahrhundert Abt Ludwig (Verwandtschaft mit Ludwig advocatus ?); vor allem aber<br />

Ministerialen- und Burgmannenfamilien aus dem Lothringischen und Luxemburgischen,<br />

z. B. die Äbte Johannes 1. von Wallerfangen (1357 -1364) und Joffrid<br />

II. Dunne von Leiningen (1365-1410). Edelfreie waren Godfried 1. von<br />

Kahler (1190-1210), der erste Abt, dessen Familie nachzuweisen ist, und wohl<br />

auch die Mitglieder der Familien Warsberg, Heinzenberg u. a. Ob die Mönche<br />

Bartholomäus (1289) und Walter de Vlte (1391) bürgerlich waren, läßt sich nicht<br />

feststellen (vgl. Becker XII, jetzt in einigen Einzelheiten zu berichtigen).<br />

<strong>Die</strong> Rodesche Erneuerung bringt erneut eine soziale Öffnung, ohne daß<br />

adelige Konventsmitglieder vertrieben werden, sind doch seine beiden Nachfolger<br />

und auch manche seiner Mitarbeiter in anderen Klöstern Söhne aus Adelsfamilien.<br />

Grundsätzlich ist das Adelsprivileg abgeschafft. Eine Spur davon bleibt<br />

indes, indem für einen spurius principum keine Dispensnotwendigkeit zum<br />

Klostereintritt besteht, umgekehrt aber und zukunftsweisend dieses selbe Privileg<br />

für jeden Graduierten gilt (CCM 5 S. 189). In der zweiten Hälfte des 15.<br />

Jahrhunderts hat jetzt das Bürgertum in weitem Sinne, d. h. einschließlich wohlhabender<br />

Bauernfamilien, in den Trierer Klöstern die Oberhand. Es ist dabei<br />

nicht zu übersehen, daß einflußreiche Familien in allen Trierer Klöstern vertreten<br />

sind, dies sogar zunehmend im 18. Jahrhundert. 1 )<br />

<strong>Die</strong> landschaftliche Herkunft ist, wie schon gesagt, im Mittelalter der trierisch-Iothringische<br />

Raum, wobei Deutsch-Lothringen und Luxemburg auffallen.<br />

Mit der Rodeschen Reform ändert sich das Einzugsgebiet: die niederrheinischen<br />

und niederländischen Landschaften stellen einen Großteil der Mönche, wie<br />

leicht an den Herkunftsnamen zu erkennen ist. Es mag dies auf den Einfluß<br />

der Devotio moderna zurückzuführen sein, die aus ihrem Herkunftsland stark<br />

auf die Klöster am Mittelrhein einwirkte, aber vielleicht auch mit der Bedeutung<br />

I ) V gl. die Familien der Äbte; besonders charakteristisch ist die von Abt Wilhelm<br />

Henn (s. § 28), aber auch von den Mönchen P. Konrad D'Hame und P. Paulinus Sarburg<br />

(s. § 30).

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