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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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296 4. Verfassung<br />

Dezember 1435 in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> promulgiert; eine durch örtliche Bedingungen<br />

leicht variierende Fassung für <strong>St</strong>. Maximin folgte wahrscheinlich schon am 21.<br />

Dezember 1436 (CCM 5; vgl. Becker XI). Johannes Rode hatte dazu die Benediktsregel<br />

als Leitnorm genommen, aber auch andere monastische Überlieferung<br />

herangezogen. Gestützt hatte er sich besonders auf den Liber ordinarius von<br />

<strong>St</strong>. Jakob in Lüttich (Volk, Liber ordinarius), die <strong>St</strong>atuten der Kartäuser, den<br />

französischen Kanonisten Wilhelm de Mandagoto für die Ordnung der Abtswahl,<br />

aber auch auf die Bräuche von Subiaco-Melk, die er jedoch sehr bearbeitet<br />

einbezog, weiterhin auf liturgische Restbestände hirsauischer Herkunft und noch<br />

manches andere. Obwohl die Gesamtanlage dieses <strong>St</strong>atutenwerkes -in literarischer<br />

Hinsicht zu wünschen übrig läßt und manche Probleme, die sich durch<br />

veränderte gesellschaftliche Verhältnissen stellten, nicht glatt gelöst erscheinen,<br />

bildet das Werk doch einen guten Schritt vorwärts in die anbrechende neue Zeit.<br />

Charakteristisch ist die discretio, besonders in ihrer Unterscheidung der wesentlichen<br />

Anliegen von den zeit- oder situationsgebundenen, wobei Rode dort, wo<br />

sich unlösbare Schwierigkeiten zeigten, pragmatische Entscheidungen nicht<br />

scheute (vgl. Becker XV S. 84-98,162-168).<br />

Nach Rodes Tode versuchte sein Nachfolger Johannes IH. von Vorst die<br />

Abtei <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> und einige andere Klöster zu einer Kongregation zusammenzufassen<br />

(vgl. § 16,7). Für diesen Verband, confederacio oder colligacio genannt, lagen<br />

spätestens am 31. März 1451 die Gründungsurkunde und die Konstitutionen<br />

bereit, und zwar in zwei Ausfertigungen, die eine genehmigt von dem Kardinallegaten<br />

Johannes de Carvajal, die andere von den Erzbischöfen Jakob 1. von<br />

Sierck in Trier und <strong>Die</strong>trich I!. von Moers in Köln (K Best. 207 Nr. 428; Mönchengladbach,<br />

PfarrBi Hs. 8).<br />

Mit dem Anschluß von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> an die Bursfelder Kongregation zwischen<br />

1452 und 1458 (s. § 28: Abt Johannes IV. Donre; § 16,7) verloren die Rodeschen<br />

Consuetudines die Gültigkeit für ihr Heimatkloster, während <strong>St</strong>. Maximin sie in<br />

seiner Sonderform bis ins 18. Jahrhundert weiter befolgte. An die <strong>St</strong>elle der<br />

Rodeschen Consuetudines traten nun natürlich der Liber ordinarius und die<br />

Ceremonie der Bursfelder Kongregation, zuerst in einer frühen Fassung, dann<br />

in einer im Druck erschienenen Neufassung. 1 ) <strong>Die</strong>ses Bursfelder <strong>St</strong>atutenwerk<br />

ist nicht eine Weiterentwicklung des Rodeschen Werkes, sondern eine selbständige<br />

Arbeit, die aber doch Einflüsse durch Rode aufweist.<br />

Erwähnt sei noch ein später Verbesserungsvorschlag der Bursfelder <strong>St</strong>atuten:<br />

<strong>St</strong>atuta Congregationis Bursfeldensis sub Regula d Benedicti secundum sacros Canones, Romanorum<br />

Pontificum et Ss. Concilii T ridentini decreta renovata, sec. recessus Capitulorum<br />

I) Ceremonie nigrorum monachorum ordinis sancti benedicti de obseruancia bursfeldensi,<br />

gedruckt von den Fraterherren zu Marienthai i. Rheingau 1474/ 75; vgl. VOLK,<br />

Fünfhundert S. 194 f.

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