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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 12. Das Ende in der Säkularisation 289<br />

mit 31000 Rt. geschätzt wurde (K Best. 241 Nr. 317). Der Konvent konnte von<br />

nun an nur in der früheren Gaststätte (heute Pfarrhaus) wohnen, hielt aber bis<br />

zur Auflösung 1802 sein Offizium in der Kirche und verwaltete auch die Pfarrei<br />

<strong>St</strong>. Medard (Müller-Lager S. 189; vgl. Kentenich, Trier S. 622).<br />

<strong>Die</strong> Jahre 1796 bis 1798 bildeten den Höhepunkt der kirchen feindlichen Politik<br />

des Direktoriums der Französischen Republik (vgl. Kentenich, Trier S. 639-<br />

653; Zweitausend Jahre 3 S. 383 f. [Mich. Müller]). Es begann schon eine Enteignung<br />

der Klöster, obgleich diese in einer Weise vor sich ging, die kaum System<br />

zeigte und sehr im Gegensatz zu dem steht, was nach der gesetzlich beschlossenen<br />

Säkularisation von 1802 erfolgte. Am 29. Januar 1796 wurde ein Teil des <strong>St</strong>.<br />

Mattheiser <strong>St</strong>adthofes für 3030 Rt. versteigert, die insgesamt bis Pfingsten in<br />

klingender Münze zu zahlen waren, ähnlich am 10. Februar 1796 Wiesen usw.<br />

(abschriftlich TMA ohne Sign.; ebd. Urk. A7, Kopie mit Quittung; s. § 30: Valerius<br />

Boudeler zu 1745). Im gleichen Jahr am 6. September gab Prior Hubert<br />

Becker eine Aufstellung des Klosterbesitzes an die französische Verwaltung des<br />

Arrondissement de Treves mit Beifügung einer Konventsliste und erklärte in<br />

einigen Observations die Unvollständigkeit dieser Aufstellung (s. § 24d gegen<br />

Ende). Zum Schluß verwies er darauf, daß der Konvent dringend auf die am<br />

23. Juni 1796 versprochenen Pensionen warte, da er nichts mehr zum Lebensunterhalt<br />

habe. Nach dem 27. März 1798 stellte der Prior auf Anforderung des<br />

Commissaire du gouvernement C. Rudler einen neuen Etat des biens et revenus de<br />

I'abbcrye auf, der eine Konventsliste und eine ausführliche Beschreibung des Besitzes<br />

nach Orten im Departement de la Sarre enthält, wobei er ungefähr die<br />

gleichen Observations beifügte wie 1796.<br />

Über kirchenfeindliche Maßnahmen gegen den Konvent von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> in<br />

den Jahren 1796 bis 1799 ist nichts Außergewöhnliches bekannt, wenn sich auch<br />

sicher die allgemeinen Verbote der Aufnahme von Novizen, den Habit in der<br />

Öffentlichkeit zu tragen usw. auswirkten. P. Simon Ziegler (s. § 30, 1786) jedoch<br />

wurde verhaftet, als er mit seiner Pfarrgemeinde am Pfingstdienstag von Langsur<br />

nach Echternach wallfahrtete, und zur Deportation verurteilt; von einer Durchführung<br />

der <strong>St</strong>rafe ist allerdings nichts bekannt. Indes ist wohl eine Angelegenheit,<br />

in die er verwickelt wurde, ein Zeichen für die Einstellung des ganzen<br />

Konvents zu den französischen Behörden und jenen Trierer Bürgern aus dem<br />

gehobenen Mittelstand, die, mehr oder weniger genötigt, mit der republikanischen<br />

Verwaltung zusammenarbeiteten; dabei konnten die Gründe der Mitarbeit<br />

durchaus ehrenhaft sein, weil sie unter den schwierigen Besatzungsbedingungen<br />

für ihre Mitbürger das Beste herausholen wollten und manchen persönlichen<br />

Schaden wagten. Der Dr. iur. utr. Johann Friedrich Lintz klagte schon am 14.<br />

September 1794 über Verleumdungen seiner Person durch P. Simon Ziegler.<br />

Lintz war ein Schüler des bekannten Professors Georg Christoph Neller an<br />

der juristischen Fakultät zu Trier und hatte zur Zeit des Kurfürsten Klemens

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