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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 11. <strong>Die</strong> Neuzeit 277<br />

che starben (s. § 14,2). Trotz dieser Leiden erreichte der Konvent um 1770 eine<br />

Höchstzahl von 70 Professen, die sich dann aber ständig verminderte.<br />

Bei all den äußeren Bedrängnissen waren jedoch in diesem Jahrhundert die<br />

inneren Wirrnisse für die Gemeinschaft weit unheilvoller, sie wirkten sich sogar<br />

- so erscheint es im Rückblick - unterschwellig auf spätere Zeiten aus.<br />

Abt Wilhelm Henn (1770 -1727) mußte erleben, daß ein einziger Mönch, den<br />

man aber gewiß als seelisch krank einstufen muß, den Konvent durch anhaltende<br />

Quertreibereien durcheinanderbrachte und solches Ungemach bereitete, daß die<br />

Bursfelder Kongregation einschreiten mußte (s. § 30: P. Antonius von Geisen,<br />

1699). Dem Abte blieb in der Gemeinschaft ein gutes Andenken. Es gibt indes<br />

Anzeichen, daß er trotz persönlicher Frömmigkeit und Disziplin den Hang des<br />

Konvents zu einer dem Zeitgefühl nachgebenden Lebensführung nicht genügend<br />

zu steuern vermochte. Schon bei seiner Wahl am 15. Februar 1700 legte<br />

die Mehrheit der Wähler eine Wahlkapitulation vor. Sein Bemühen um Einschränkung<br />

von längeren Ausgängen der Mönche stieß auf deutliche Ablehnung,<br />

auch konnte er selbst dem Zwang der äußeren Repräsentation (zweimal Rektor<br />

der Universität) nicht entgehen (KPr BI. 144); bei seinem Leichenbegängnis<br />

zeigte sich ein Zug zu ausgedehntem Prunk. <strong>Die</strong> Seitenportale der Kirche sind<br />

die überdauernden Denkmale seines äußeren Wirkens. Für die Klostergüter und<br />

die Pfarreien hatte er offenbar ein wachsames Auge; in Pellingen konnte er noch<br />

kurz vor seiner Todeskrankheit den Grundstein zur neuen Kirche legen. Der<br />

lang schwelende Konflikt um die Villmarer Vogteirechte wurde durch den Vertrag<br />

mit dem Erzstift am 26. Juli 1719 beendet. 1 ) Damit erhielt aber auch die<br />

Abtei zum Ausgleich für die Abtretung der Vogtei die Erlaubnis, entgegen dem<br />

Landesrecht für 20000 Rt. Grundbesitz zu erwerben. Abt Henn benützte diese<br />

Gelegenheit zum Ankauf von Wingerten in Graach und Umgebung und baute<br />

in Graach einen zentralen Hof. <strong>Die</strong>se Wingertwirtschaft war von vorneherein<br />

nicht zuerst für den Bedarf des Konvents gedacht, sondern für den Verkauf von<br />

Wein (s. § 24,2 und § 25,14q). Indes sorgte der Visitationsrezeß vom 25. Januar<br />

1751 - gewiß auf Vorstellungen des Konvents - dafür, daß vinum purum potabile<br />

bei Tisch gegeben wurde, nicht Wein von Langsur, Helfant, Nennig, Koenigsmacker<br />

und auch nicht Mischwein (S Hs. 26 Rez. 1751 S. 3 f.).<br />

Zu einem langdauernden, unheilvollen Konflikt kam es unter Abt Modestus<br />

Manheim (1727 -1758). Symptomatisch für die <strong>St</strong>immung in der Gemeinschaft<br />

war schon das <strong>St</strong>atut, das der Konvent vor der Wahl für das zukünftige Verhältnis<br />

zum Abt in Fragen der Verwaltung, des Tisches usw. beschlossen hatte,<br />

symptomatisch aber auch die prunkvolle Art, in der die Benediktion und das<br />

erste Pontifikalamt am 8./9. Dezember 1727 begangen wurden (KPr BI. 185 r -<br />

1) W Abt. 115 Nr.383; KPr BI. 162 v ; TBA Abt. 95 Nr.260 BI. 47 v ; K Best. 210<br />

Nr. 2214 S. 131.

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