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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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260 3. Historische Übersicht<br />

können, nachdem der 4. D ezember (allgemein übliches Datum des <strong>St</strong>. Barbaratages)<br />

weder in jenem Jahre noch in dem nächsten in Frage kommt. Während<br />

der Elekt in Rom weilte, suchte Wilhelm von Meisenburg noch einmal, durch<br />

den Offizial des Elekten, den Dekan von <strong>St</strong>. Kastor in Koblenz, seine Sache zu<br />

retten, und zwar mit gefälschten päpstlichen Urkunden. Es kam darüber zu<br />

einem neuen Prozeßgang, der wieder bis Rom reichte und in dem ein Konrad<br />

als Prokurator des Abtes Theoderich und dann der Zisterzienserabt Friedrich<br />

von Weiler-Bettnach und der Benediktinerabt von Gorze im Auftrag des Papstes<br />

fungierten. Wieder verwendet der Mönch Heinrich in aller Länge päpstliche<br />

und andere Urkunden, um seinen Bericht zu stützen. Unter dem Vorsitz des<br />

<strong>St</strong>iftskanonikus Johannes von <strong>St</strong>. Theobald in Metz, dem Subdelegierten des<br />

Abtes Friedrich, wurden die Urkunden des Meisenburgers, der zur Vorladung<br />

in Metz nicht erschienen war, schließlich am 27. und 28. August 1264 im D om<br />

zu Metz als gefälscht und nichtig zurückgewiesen.<br />

Wilhelm kehrte nun nach <strong>St</strong>. Maximin zurück, wo er von seinem Abt nicht<br />

sehr gnädig empfangen, aber schließlich in seiner Pfründe belassen wurde. <strong>Die</strong><br />

aus <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> geraubten Schätze hatte er noch als Pfänder für einen günstigen<br />

Friedensschluß mit Abt Theoderich zu verwenden gehofft, doch mußten seine<br />

Verwandten sie unter dem Druck des Grafen von Luxemburg, der vom Papst<br />

dazu aufgefordert war, den Mönchen von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> zurückgeben. Noch sehr<br />

spät, am 31. März 1273, wurde eine Exkommunikation gegen Walter von Meisenburg,<br />

einen Verwandten des Intrusus Wilhelm, wegen Beraubung des Klosters<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> durch den Abt Walter von Mettlach in übertragener <strong>St</strong>ellvertretung<br />

bestätigt (MrhR 3 Nr. 2809).<br />

Papst Clemens IV, der am 5. Februar 1265 Papst Urban IV gefolgt war, fand<br />

die Angelegenheit gegen den Trierer E rwählten noch unerledigt vor und forderte,<br />

weil einiges an Akten verloren war, den Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> auf, die bei<br />

den Trierer Untersuchungsrichtern vorhandenen Akten nach Rom zu schicken.<br />

Auf einer Reise zur Besorgung dieser Angelegenheit wurde Abt Theoderich mit<br />

zweien seiner Mönche von den Brüdern Heinrich und Thiedart von Pfaffendorf,<br />

<strong>Die</strong>nstmannen des Erwählten, gefangengenommen und auf Burg Thurandt an<br />

der Untermosel dreieinhalb Jahre festgehalten (MGH SS 24 S. 444-449;<br />

MrhR 3 Nr. 2152,2227 f.). Papst Clemens rollte nun den gesamten Prozeß gegen<br />

den Elekten Heinrich, der in Rom weilte, erneut auf, indem er eine Reihe Anklagen<br />

zusammenfaßte, von denen nur die letzte die Gefangennahme des Abtes<br />

betraf. Er suspendierte Heinrich von seinem Amt als Elekt und ernannte einen<br />

Verwalter für das E rzbistum (MrhR 3 Nr. 2318,2346), starb aber vor der endgültigen<br />

Beendigung des Prozesses am 29. November 1268. Während seiner Regierung<br />

war es ihm nicht gelungen, den Abt Theoderich aus der Gefangenschaft<br />

zu befreien.<br />

Heinrich von Finstingen benützte die nun folgende Vakanz des päpstlichen<br />

<strong>St</strong>uhles, um nach Hause zu reisen, hielt sich aber als Suspendierter nicht in der

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