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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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94 2. Archiv und Biblio thek<br />

war in den Weistümern aufgezeichnet. - Heute nachgewiesene Handschriften<br />

zu G: 1, nicht nachgewiesen: 1.<br />

Dazu konkurrierte in die weltlichen Belange hinein stark das kanonische<br />

Recht, das in der Abteilung H zusammengefaßt war. <strong>Die</strong>ses ist denn auch in<br />

einer Reihe von Handschriften vertreten, auch solchen aus älteren Jahrhunderten,<br />

aber nur wenige sind auf uns gekommen. Es erstaunt nicht, darunter solche<br />

des 13. und gar des 12. Jahrhunderts 01z. Nr. 59) zu finden, da ja Abt Gottfried<br />

I. von der Trierer Kurie als Offizial herangezogen wurde und der Rechtsstreit<br />

des Klosters mit Erzbischof Heinrich von Finstingen die kanonistischen Kenntnisse<br />

herausforderte (vgI. Krüger, Anfänge). <strong>Die</strong> Lücke der heute fehlenden<br />

Handschriften kann ein wenig durch die von Johannes Rode benützte Rechtsliteratur<br />

ausgefüllt werden; dort erscheinen Namen, die im Katalog von 1530 vorkommen:<br />

Genselinus, Guilelmus de Monte Lauduno, Johannes Andreae, das<br />

Corpus Iuris Canonici, päpstliche und konziliare Anordnungen (vgI. CCM 5<br />

S. 287 - 290). Rund zwei Drittel der Sachgruppe sind jedoch Drucke, also später<br />

als Rode. - Heute nachgewiesene Handschriften in H: 8, nicht nachgewiesen:<br />

42.<br />

Geschichte und Hagiographie bilden die Gruppe I, in der sich 64 Handschriften<br />

und 76 Drucke ungefähr die Waage halten. Interesse an Geschichte war von<br />

jeher in dem Kloster gegeben, das die Heimat der Gesta Treverorum ist (vgI.<br />

MGH SS 8 S. 118-121; Thomas, <strong>St</strong>udien S. 25). <strong>Die</strong> Hausheiligen <strong>Eucharius</strong>,<br />

Valerius, Maternus, Celsus, <strong>Matthias</strong> und allgemein diejenigen von <strong>St</strong>adt und<br />

Land Trier verlangten nach Viten für Offizium und besinnliche Lesung (s. Vz.<br />

Nr. 45,58,75,78,90; T Hs 2229/ 1751 BI. 16SC v Nr. 123-24), und dieses Interesse<br />

griff in die Weite, so daß antike und mittelalterliche Schriftsteller, Chroniken,<br />

Heiligenviten und -passiones in großer Zahl erscheinen. Montebaur<br />

(S. 50 f.) hält die Möglichkeit offen, daß der von Maurus Hillar in der Nachfolge<br />

von Trithemius erwähnte Lambertus Regenheid als Scholast nachzuweisen wäre,<br />

und beruft sich auf eine von Hillar erwähnte Handschrift, die "nicht im Katalog<br />

verzeichnet" sei. <strong>Die</strong>ser Beweis ist hinfällig. <strong>Die</strong> Handschrift existiert heute noch<br />

und steht im Katalog von 1530 0Iz. Nr. 17), sie stimmt genau mit der Beschreibung<br />

Hillars 0Iindiciae S. 85) überein und ist auch von Jakob Marx (Handschriftenverz.<br />

S. 35) genügend beschrieben. - Heute nachgewiesen in I: 33, nicht<br />

nachgewiesen: 31.<br />

In der Abteilung K, in der die Philosophie den Vorrang hat, erscheint der<br />

Zug zu wissenschaftlicher Betätigung in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts<br />

noch deutlicher: 64 Drucke gegenüber 24 Handschriften. Aristoteles ist stärkstens<br />

vertreten, dazu Kommentare von Boethius an bis zu den späten Scholastikern.<br />

Plato ist über den Florentiner Marsilio Ficino in zwei Drucken vorhanden.<br />

Isidor und Boethius sind öfter anzutreffen. Nikolaus von Kues ist in drei großen<br />

Druckausgaben da (T Hs 2229/ 1751 B. 206 v Nr. K 58 und BI. 208 v -209 f Nr. K

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