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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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84 2. Archiv und Bibliothek<br />

Bestandvermehrung der Bibliothek durch Außenstehende wird sicher geschehen<br />

sein, aber die Namen geben keinen deutlichen Anhalt. Der Priester und<br />

Mönch Beruuardus er Hs 665/234, Vz. Nr. 238) brachte wohl das auf dem Fragment<br />

erwähnte Missale bei seiner Profeß dem hl. <strong>Eucharius</strong> dar; ob es sich mit<br />

dem Buchgeschenk des peccator heremannus ebenso verhielt, bleibt unklar (S Hs 75,<br />

Vz. Nr. 34).<br />

Das 12./13. Jahrhundert, im besonderen die Zeit der hirsauischen Reform<br />

und des Beginns der <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>verehrung bis hin zum Abbatiat des Jakob von<br />

Lothringen (1212-1257) (s. § 8), bedeutet einen Höhepunkt in der Geschichte<br />

von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>. <strong>Die</strong>s zeigt sich auch in den geistigen Interessen,<br />

näherhin im inhaltlichen Wachstum der Bibliothek und in schriftstellerischer<br />

Tätigkeit. Wegen dieses engen Zusammenhangs von Bibliothek und geistigem<br />

Leben gerade in dieser Zeit wird darüber später berichtet (s. § 23,3).<br />

c. Von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis zur Reform des Abtes<br />

Johannes II. Rode<br />

Der Eingriff des Erzbischofs Heinrich von Finstingen (spätestens seit 1262)<br />

in die Verwaltung des Klosters und gegen Abt Theoderich 1. wirkte sich auf das<br />

Gesamtleben des Konventes bis in das 14. Jahrhundert hinein stark aus. <strong>Die</strong><br />

Äbte gehörten, wie schon länger, dem Adel an; der Konvent war grundsätzlich<br />

gemischtadlig (vgl. Becker XII). Von besonderen Höhepunkten geistig-geistlichen<br />

Lebens kann man nicht sprechen.<br />

Wenn in dieser Zeit die Bibliothek einen auffallenden Zuwachs an kanonistischer<br />

Literatur aufweist, ist dies auf dem Hintergrund der allgemeinen kirchlichen<br />

Rechtsentwicklung, des Corpus Iuris Canonici und der wachsenden Fülle kanonistischer<br />

Literatur, aber auch der Notwendigkeiten in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> zu begreifen.<br />

<strong>Die</strong> Schrift des Mönches Heinrich (MGH SS 24 S. 414-456; vgl. Vz. Nr. 90; K.-<br />

K.9 S. VIII) über die Ereignis-se unter Erzbischof Heinrich von Finstingen<br />

(1260-1286) und Abt Theoderich (1257 -1287) verrät eine gute Kenntnis kirchenrechtlicher<br />

Vorgänge, also wohl auch vorhandenen Archivgutes und kanonistischer<br />

Literatur. Aber auch der Verkehr mit der fiskalisch eingestellten päpstlichen<br />

Kurie, die dauernden Eingaben nach Rom oder Avignon oder die finanziellen<br />

Forderungen bei Provisionen, Dispensen und dergleichen, wie auch die <strong>St</strong>ellung<br />

des Abtes im Klerus der Diözese und der Kirchenprovinz (provinzialkapitel)<br />

zwangen im 13. und 14. Jahrhundert zu einer guten Kenntnis im kanonischen<br />

Recht. Seltsam ist allerdings, daß gerade von den im Katalog von 1530 überlieferten<br />

Handschriften unverhältnisweise wenige auf uns gekommen sind. 1 ) Der ver-<br />

1) Vgl. MONTEBAUR Nr. 442-491, von denen nur acht als heute vorhanden bezeichnet<br />

werden, dazu ist lediglich noch Nr. 481 = Vz. Nr. 210 zu zählen: K.-K. 9 S. VII-<br />

XVIII kann deshalb auch <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> nur am Rande erwähnen.

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