Hauptsatzung
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H a u p t s a t z u n g<br />
der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf<br />
Aufgrund der §§ 7 und 73 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der derzeit<br />
geltenden Fassung haben die Räte der Samtgemeinden Altes Amt Ebstorf und Bevensen<br />
sowie die Gemeinden Altenmedingen, Stadt Bad Bevensen, Barum, Klosterflecken<br />
Ebstorf, Emmendorf, Hanstedt, Himbergen, Jelmstorf, Natendorf, Römstedt, Schwienau,<br />
Weste und Wriedel in ihren Sitzungen folgende <strong>Hauptsatzung</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name, Sitz, Mitgliedsgemeinden<br />
(1) Die Samtgemeinde führt den Namen Bevensen – Ebstorf.<br />
(2) Die Samtgemeinde hat den Sitz in Bad Bevensen.<br />
(3) Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde sind Altenmedingen, Stadt Bad Bevensen,<br />
Barum, Klosterflecken Ebstorf, Emmendorf, Hanstedt, Himbergen, Jelmstorf,<br />
Natendorf, Römstedt, Schwienau, Weste und Wriedel.<br />
§ 2<br />
Aufgaben der Samtgemeinde<br />
(1) Über die in § 72 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der<br />
zurzeit geltenden Fassung aufgeführten Aufgaben hinaus erfüllt die Samtgemeinde<br />
folgende Aufgaben des eigenen Wirkungskreises:<br />
1. Trägerschaft für die öffentlichen Bäder mit Ausnahme der Jod-Sole Therme in Bad<br />
Bevensen.<br />
2. Mitgliedschaft in der Kreistourismusorganisation.<br />
3. Beteiligung an Radwegebaumaßnahmen.<br />
4. Internationale Partnerschaften.<br />
5. Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsgemeinden in der Kommunalen<br />
Klimaschutzgesellschaft Landkreis Uelzen (KKU), sofern die Mitgliedsgemeinden<br />
die Aufgabe auf die Samtgemeinde übertragen haben.<br />
(2) Übernimmt die Samtgemeinde von den Mitgliedsgemeinden oder einer<br />
Mitgliedsgemeinde eine Aufgabe, überträgt die Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde<br />
zugleich das mit der Aufgabe zusammenhängende Eigentum an beweglichen und<br />
unbeweglichen Sachen. Wird eine Aufgabe an die Mitgliedsgemeinden zurück<br />
übertragen, gilt Satz eins entsprechend.<br />
§ 3<br />
Wertgrenzen für Ratsaufgaben<br />
(1) Über Rechtsgeschäfte nach § 40 Abs. 1 Nummer 11 NGO beschließt der Rat, wenn<br />
der Vermögenswert 20.000,00 € übersteigt.<br />
(2) Über Verträge der Samtgemeinde mit Ratsmitgliedern, sonstigen Mitgliedern von<br />
Ausschüssen oder mit der Samtgemeindebürgermeisterin / dem<br />
Samtgemeindebürgermeister beschließt der Rat, wenn der Vermögenswert<br />
10.000,00 € übersteigt. Dies gilt auch bei einem Geschäft der laufenden Verwaltung.<br />
Ein solcher Beschluss ist nicht erforderlich, soweit es sich um Verträge aufgrund<br />
einer förmlichen Ausschreibung handelt.
§ 4<br />
Anregungen und Beschwerden an den Rat<br />
(1) Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich<br />
mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Samtgemeinde an den<br />
Samtgemeinderat zu wenden. Die Samtgemeindebürgermeisterin / der<br />
Samtgemeindebürgermeister leitet an den Samtgemeinderat gerichtete Eingaben<br />
sowohl an diesen, als auch an die sonst zuständige Stelle weiter. Der<br />
Samtgemeindeausschuss ist unverzüglich zu unterrichten. Der Samtgemeinderat<br />
kann die Erledigung dem Samtgemeindeausschuss übertragen. Der Samtgemeindebürgermeister<br />
unterrichtet den Antragsteller über die Art der Erledigung.<br />
(2) Nicht ausdrücklich an den Samtgemeinderat gerichtete Anregungen oder Beschwer-<br />
den erledigt die zuständige Stelle. Die Samtgemeindebürgermeisterin / der<br />
Samtgemeindebürgermeister entscheidet über die Unterrichtung des<br />
Samtgemeinderates.<br />
§ 5<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen Verordnungen und der Flächennutzungsplan sowie deren Änderungen<br />
werden im Amtsblatt des Landkreises Uelzen veröffentlicht.<br />
(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung,<br />
so kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie im<br />
Dienstgebäude der Samtgemeinde in Bad Bevensen und Ebstorf während der Dienststunden<br />
zur Einsicht ausgelegt werden. In der Satzung oder Verordnung wird der<br />
Inhalt dieser Bestandteile grob umschrieben. Bei Veröffentlichung der Satzung oder<br />
Verordnung wird auf die Ersatzbekanntmachung mit Ort, Zeitpunkt und Dauer hingewiesen.<br />
§ 6<br />
Einwohnerversammlungen<br />
(1) Die Samtgemeindebürgermeisterin / der Samtgemeindebürgermeister unterrichtet<br />
die Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Samtgemeinde.<br />
(2) Die Samtgemeindebürgermeisterin / der Samtgemeindebürgermeister unterrichtet<br />
die Einwohner in Einwohnerversammlungen für die Samtgemeinde oder für<br />
Mitgliedsgemeinden oder Teilen von Mitgliedsgemeinden rechtzeitig und umfassend<br />
über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen bei wichtigen Planungen und<br />
Vorhaben der Samtgemeinde. Dabei haben die Einwohner Gelegenheit zu fragen und<br />
zur Meinungsäußerung und Anspruch auf Erörterung. Weitergehende Vorschriften<br />
über förmliche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren bleiben unberührt.<br />
§ 7<br />
Vertreter(in) der Samtgemeindebürgermeisterin / des<br />
Samtgemeindebürgermeisters<br />
Die Samtgemeindebürgermeisterin / der Samtgemeindebürgermeister wird in<br />
Angelegenheiten nach § 61 Abs. 6 Satz 1 NGO durch stellvertretende<br />
Samtgemeindebürgermeister vertreten.
§ 8<br />
Weitere Zeitbeamte<br />
(1) Die allgemeine Vertreterin / der allgemeine Vertreter der<br />
Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters nach § 61 Abs. 7<br />
NGO wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.<br />
(2) Auf der Grundlage des § 81 NGO kann bei der Samtgemeinde eine weitere<br />
Zeitbeamtenstelle für eine(n) leitende(n) Mitarbeiter(-in) eingerichtet sein.<br />
§ 9<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Hauptsatzung</strong> tritt am 1.11.2011 vorbehaltlich einer Verordnung des Landes<br />
Niedersachsen zur Bildung einer Samtgemeinde Bevensen – Ebstorf in Kraft.<br />
Samtgemeinde Bevensen Samtgemeinde Altes Amt Ebstorf<br />
……………………………. …………………………….<br />
Samtgemeindebürgermeister Samtgemeindebürgermeister<br />
Gemeinde Altenmedingen Flecken Ebstorf<br />
……………………………. ……………………………………….<br />
Bürgermeister Bürgermeister Gemeindedirektor<br />
Stadt Bad Bevensen Gemeinde Hanstedt<br />
……………………………. …………………………. …………………………….<br />
Bürgermeister Stadtdirektor Bürgermeister<br />
Gemeinde Barum Gemeinde Natendorf<br />
………………………………………………………….. …………………………….<br />
Bürgermeister Gemeindedirektor Bürgermeister<br />
Gemeinde Emmendorf Gemeinde Schwienau<br />
……………………………. …………………………….<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
Gemeinde Himbergen Gemeinde Wriedel<br />
……………………………. …………………………….<br />
Bürgermeister Bürgermeister<br />
Gemeinde Jelmstorf<br />
…………………………….<br />
Bürgermeister
Gemeinde Römstedt<br />
…………………………….<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Weste<br />
…………………………….<br />
Bürgermeister<br />
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