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18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.32<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden eines tarifgebundenen Bieters bei Forderung nach<br />

einer Tariftreueerklärung<br />

RZ 2793<br />

Der Zweck der – u.a. auf das Tariftreuegesetz (TariftG) NRW gestützten - Forderung nach<br />

Abgabe einer Tariftreueerklärung durch die Bieter liegt in der Absicht begründet,<br />

tarifgebundene Bieter vor den Angeboten solcher Bieter zu schützen, die durch<br />

Tarifverträge nicht gebunden und deshalb häufig in der Lage sind, deren Angebote zu<br />

unterbieten. Das entspricht auch dem Schutzzweck des Tariftreuegesetzes. Ein Bieter<br />

unterfällt dem mit der Forderung einer Tariftreueerklärung von den <strong>Antrag</strong>sgegnern<br />

bezweckten Schutz, wenn er tarifgebunden ist. Ein tarifgebundener Bieter kann deshalb<br />

durch eine solche Forderung in seinen Bieterrechten auch nicht verletzt sein. Er ist<br />

deswegen nicht antragsbefugt im Sinne von <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 Satz 1 <strong>GWB</strong>. Aus diesem Grund<br />

- und zwar weil ein Bieter dadurch allein begünstigt wird - kommt es im Streitfall auch nicht<br />

darauf an, ob die Forderung einer Tariftreueerklärung gegen den Grundsatz der<br />

<strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit in Art. 49 EG (früher Art. 59 EGV) verstößt. Gleiches gilt für<br />

behauptete Verstöße gegen die nationale Gesetzgebungszuständigkeit (durch den Erlass des<br />

TariftG NRW), gegen den Grundsatz der negativen Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)<br />

sowie gegen das Tarifvertragsgesetz des Bundes (OLG Düsseldorf, B. v. 06.12.2004 - Az.:<br />

VII - Verg 79/04).<br />

RZ 2794<br />

Trägt ein Bieter jedoch schlüssig vor, dass er bei aus seiner Sicht<br />

vergaberechtskonformer Gestaltung der Verdingungsunterlagen ohne Verpflichtung<br />

zur Einhaltung einer Tariftreue durch den partiellen Einsatz von externen, nicht<br />

tarifgebundenen Nachunternehmern in der Lage gewesen wäre, ein preislich niedrigeres<br />

und daher konkurrenzfähigeres Angebot zu kalkulieren und damit eine bessere Chance<br />

auf den Zuschlag gehabt hätte, genügt ein solcher Vortrag den Anforderungen an eine<br />

Darlegung der <strong>Antrag</strong>sbefugnis gemäß <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong>. <strong>Die</strong> diesbezüglichen<br />

Anforderungen an die Darlegungslast dürfen nicht überspannt werden. <strong>Die</strong> Frage, ob die<br />

Forderung einer Tariftreueerklärung tatsächlich vergaberechtswidrig ist und ob der<br />

<strong>Antrag</strong>steller eine daraus resultierende Rechtsverletzung und einen eigenen Schaden geltend<br />

machen kann, bleibt der Prüfung der Begründetheit des Nachprüfungsantrags vorbehalten<br />

(VK Lüneburg, B. v. 15.05.2008 - Az.: VgK-12/2008).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.33<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei Aufhebung der Ausschreibung und<br />

Beteiligung an einem anschließenden Vergabeverfahren<br />

RZ 2795<br />

Gibt ein Bieter nach der Mitteilung des Auftraggebers über die Aufhebung der<br />

Ausschreibung ein Angebot für ein nachfolgendes Vergabeverfahren ab, hindert dies<br />

nicht seine <strong>Antrag</strong>sbefugnis bezüglich einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der<br />

Aufhebungsentscheidung (VK Schleswig-Holstein, B. v. 10.02.2005 - VK-SH 02/05).<br />

GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.34<br />

Gliederungstext: Drohender Schaden bei Aufhebung der Ausschreibung und Verzicht<br />

auf eine Auftragsvergabe

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