18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
18. § 107 GWB - Einleitung, Antrag Einleitung, Antrag (1) Die ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 3. Auflage 2009 – Stand: 17.08.2009<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.32<br />
Gliederungstext: Drohender Schaden eines tarifgebundenen Bieters bei Forderung nach<br />
einer Tariftreueerklärung<br />
RZ 2793<br />
Der Zweck der – u.a. auf das Tariftreuegesetz (TariftG) NRW gestützten - Forderung nach<br />
Abgabe einer Tariftreueerklärung durch die Bieter liegt in der Absicht begründet,<br />
tarifgebundene Bieter vor den Angeboten solcher Bieter zu schützen, die durch<br />
Tarifverträge nicht gebunden und deshalb häufig in der Lage sind, deren Angebote zu<br />
unterbieten. Das entspricht auch dem Schutzzweck des Tariftreuegesetzes. Ein Bieter<br />
unterfällt dem mit der Forderung einer Tariftreueerklärung von den <strong>Antrag</strong>sgegnern<br />
bezweckten Schutz, wenn er tarifgebunden ist. Ein tarifgebundener Bieter kann deshalb<br />
durch eine solche Forderung in seinen Bieterrechten auch nicht verletzt sein. Er ist<br />
deswegen nicht antragsbefugt im Sinne von <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 Satz 1 <strong>GWB</strong>. Aus diesem Grund<br />
- und zwar weil ein Bieter dadurch allein begünstigt wird - kommt es im Streitfall auch nicht<br />
darauf an, ob die Forderung einer Tariftreueerklärung gegen den Grundsatz der<br />
<strong>Die</strong>nstleistungsfreiheit in Art. 49 EG (früher Art. 59 EGV) verstößt. Gleiches gilt für<br />
behauptete Verstöße gegen die nationale Gesetzgebungszuständigkeit (durch den Erlass des<br />
TariftG NRW), gegen den Grundsatz der negativen Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)<br />
sowie gegen das Tarifvertragsgesetz des Bundes (OLG Düsseldorf, B. v. 06.12.2004 - Az.:<br />
VII - Verg 79/04).<br />
RZ 2794<br />
Trägt ein Bieter jedoch schlüssig vor, dass er bei aus seiner Sicht<br />
vergaberechtskonformer Gestaltung der Verdingungsunterlagen ohne Verpflichtung<br />
zur Einhaltung einer Tariftreue durch den partiellen Einsatz von externen, nicht<br />
tarifgebundenen Nachunternehmern in der Lage gewesen wäre, ein preislich niedrigeres<br />
und daher konkurrenzfähigeres Angebot zu kalkulieren und damit eine bessere Chance<br />
auf den Zuschlag gehabt hätte, genügt ein solcher Vortrag den Anforderungen an eine<br />
Darlegung der <strong>Antrag</strong>sbefugnis gemäß <strong>§</strong> <strong>107</strong> Abs. 2 <strong>GWB</strong>. <strong>Die</strong> diesbezüglichen<br />
Anforderungen an die Darlegungslast dürfen nicht überspannt werden. <strong>Die</strong> Frage, ob die<br />
Forderung einer Tariftreueerklärung tatsächlich vergaberechtswidrig ist und ob der<br />
<strong>Antrag</strong>steller eine daraus resultierende Rechtsverletzung und einen eigenen Schaden geltend<br />
machen kann, bleibt der Prüfung der Begründetheit des Nachprüfungsantrags vorbehalten<br />
(VK Lüneburg, B. v. 15.05.2008 - Az.: VgK-12/2008).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.33<br />
Gliederungstext: Drohender Schaden bei Aufhebung der Ausschreibung und<br />
Beteiligung an einem anschließenden Vergabeverfahren<br />
RZ 2795<br />
Gibt ein Bieter nach der Mitteilung des Auftraggebers über die Aufhebung der<br />
Ausschreibung ein Angebot für ein nachfolgendes Vergabeverfahren ab, hindert dies<br />
nicht seine <strong>Antrag</strong>sbefugnis bezüglich einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der<br />
Aufhebungsentscheidung (VK Schleswig-Holstein, B. v. 10.02.2005 - VK-SH 02/05).<br />
GliederungsNR: <strong>18.</strong>4.6.34<br />
Gliederungstext: Drohender Schaden bei Aufhebung der Ausschreibung und Verzicht<br />
auf eine Auftragsvergabe